Verkehsschau Kreuzung Heumarkt

Ich bitte um alle vorliegenden Protokolle für Verkehrsschauen auf der Gesamtkreuzung Heumarkt inkl. aller Zufahrten/Abfahrten/Querungen (insbesondere Markmannsgasse, Augustinerstraße, Pipinstraße, Am Malzbüchel, Börsengäßchen, Vor St. Martin) sowie des linksrheinischen Teils der Deutzer Brücke - möglichst in elektronischer Form (PDF).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
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Christoph Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Christoph Schmidt
Betreff
Verkehsschau Kreuzung Heumarkt [#186531]
Datum
13. Mai 2020 16:27
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um alle vorliegenden Protokolle für Verkehrsschauen auf der Gesamtkreuzung Heumarkt inkl. aller Zufahrten/Abfahrten/Querungen (insbesondere Markmannsgasse, Augustinerstraße, Pipinstraße, Am Malzbüchel, Börsengäßchen, Vor St. Martin) sowie des linksrheinischen Teils der Deutzer Brücke - möglichst in elektronischer Form (PDF).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 186531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186531 Postanschrift << Adresse entfernt >> Christoph Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Schmidt
Christoph Schmidt
AW: Verkehrsschau Kreuzung Heumarkt [#186531] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanf…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Christoph Schmidt
Betreff
AW: Verkehrsschau Kreuzung Heumarkt [#186531]
Datum
16. Juni 2020 03:21
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsschau Kreuzung Heumarkt“ vom 13.05.2020 (#186531) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollte kein Protokoll einer Verkehrsschau innerhalb der Aktenaufbewahrungsfrist vorliegen, bitte ich um Information. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 186531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186531/
Christoph Schmidt
AW: Verkehrsschau Kreuzung Heumarkt [#186531] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanf…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Christoph Schmidt
Betreff
AW: Verkehrsschau Kreuzung Heumarkt [#186531]
Datum
1. Juli 2020 00:37
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehsschau Kreuzung Heumarkt“ vom 13.05.2020 (#186531) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 186531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186531/

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Kommunalverwaltung Köln
Verkehrsschau Heumarkt, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrter Herr Schmidt, mit E-Mail v…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Verkehrsschau Heumarkt, Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
28. Juli 2020 06:23
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,8 KB


Sehr geehrter Herr Schmidt, mit E-Mail vom 13.05.2020 beantragten Sie die Zurverfügungstellung des Protokolls der Verkehrsschau des Heumarktes. Vor dem Hintergrund der latenten Personalgewinnungsschwierigkeiten ist es der Verwaltung derzeit nicht möglich, auf allen Straßen des Stadtgebietes Köln die nach der Straßenverkehrsordnung(StVO) vorgegebenen Verkehrsschauen im aktuellen zeitlichen Turnus durchzuführen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde sind im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung ständig und flächendeckend im gesamten Stadtgebiet vor Ort tätig. Im Rahmen der Durchführung dieser Ortstermine werden zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit Prüfungen der jeweiligen Verkehrssituation sowie der angeordneten Beschilderung und Markierung durchgeführt und bei Erforderlichkeit die notwendigen Anordnungen getroffen. Damit wird sichergestellt, dass die örtlichen Verkehrsregelungen regelmäßig gesichtet und überprüft werden. Eine schriftliche Dokumentation dieser Einschauen erfolgt nicht. Es ist mir daher leider nicht möglich, die von Ihnen gewünschte Information zur Verfügung zu stellen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen