Verkleinerung des Landschaftsschutzgebiets entlang der Nätherstrasse zwischen Staibhöhe und der Stadtbahn-Haltestelle Wangener/Landhausstrasse

Information über die Gründe, aufgrund derer das Landschaftsschutzgebiet auf der Südwest-Seite der Nätherstrasse zwischen Staibhöhe und der Stadtbahn-Haltestelle Wangener/Landhausstrasse verkleinert wurde, sodass dort nun legal geparkt werden darf, obwohl die Parkplätze nur für Anlieger angefahren werden können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. September 2020
  • Frist
    16. Oktober 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Information über …
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
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Betreff
Verkleinerung des Landschaftsschutzgebiets entlang der Nätherstrasse zwischen Staibhöhe und der Stadtbahn-Haltestelle Wangener/Landhausstrasse [#195563]
Datum
12. September 2020 16:30
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Information über die Gründe, aufgrund derer das Landschaftsschutzgebiet auf der Südwest-Seite der Nätherstrasse zwischen Staibhöhe und der Stadtbahn-Haltestelle Wangener/Landhausstrasse verkleinert wurde, sodass dort nun legal geparkt werden darf, obwohl die Parkplätze nur für Anlieger angefahren werden können.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195563/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrter Herr Albrecht, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir werden Ihnen zeitnah eine Antwort zukommen lassen.…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
WG: Verkleinerung des Landschaftsschutzgebiets entlang der Nätherstrasse zwischen Staibhöhe und der Stadtbahn-Haltestelle Wangener/Landhausstrasse [#195563]
Datum
2. Oktober 2020 12:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Albrecht, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir werden Ihnen zeitnah eine Antwort zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] _______________________________________________ Landeshauptstadt Stuttgart Amt für Umweltschutz [geschwärzt] 36-2.31 [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] 216-88684 [geschwärzt] [geschwärzt] 216-9588684 [geschwärzt] Stephan.Griese@stuttgart.de [geschwärzt] Stephan Griese/AmtfürUmweltschutz/LHS/DE [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund nicht ausreichender Stellenkapazitäten bei der unteren Naturschutzbehörde w…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
WG: Verkleinerung des Landschaftsschutzgebiets entlang der Nätherstrasse zwischen Staibhöhe und der Stadtbahn-Haltestelle Wangener/Landhausstrasse [#195563]
Datum
29. Oktober 2020 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
pic26869.gif
460,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund nicht ausreichender Stellenkapazitäten bei der unteren Naturschutzbehörde war eine Prüfung und Stellungnahme zu Ihrer Anfrage leider nicht früher möglich. Wir bitten dies zu entschuldigen. Eine Änderung des Landschaftsschutzgebietes "Silberwald" ist in dem von Ihnen genannten Teilbereich bisher nicht erfolgt. Wir gehen davon aus, dass Sie den im angeh. Foto dargestellten Bereich der Nähterstr. meinen. Die Abgrenzung beruht immer noch auf dem Stand vom 10.11.1961 und ist auf die damals bestehende Topographie und örtlichen Begebenheiten zurückzuführen und entspricht deshalb auch nicht der heutigen Nähterstraße. Zur Parkplatzsituation bzw. der Zulässigkeit der Nutzung der Nähterstraße können wir als untere Naturschutzbehörde keine Aussage treffen. Mit freundlichen Grüßen