Verkleinerung Garzweiler II

- Unterlagen der Pressekonferenz vom 28.3.2014 zum Thema "Verkleinerung Garzweiler II"
- Art und Inhalt der Information zur geplanten Verkleinerung des Tagebaus durch Sie gegenüber dem Tagebaubetreiber RWE Power
- Zeitplan zur weiteren Planung der Verkleinerung des Tagebaus

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2014
  • Frist
    13. Mai 2014
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Arne Müseler
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Müseler
Betreff
Verkleinerung Garzweiler II [#6208]
Datum
10. April 2014 20:25
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen der Pressekonferenz vom 28.3.2014 zum Thema "Verkleinerung Garzweiler II" - Art und Inhalt der Information zur geplanten Verkleinerung des Tagebaus durch Sie gegenüber dem Tagebaubetreiber RWE Power - Zeitplan zur weiteren Planung der Verkleinerung des Tagebaus
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Arne Müseler <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Müseler

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Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Leitentscheidung zur Zukunft des rheinischen Braunkohlenreviers - weiteres Verfahren zu Garzweiler II Sehr geehrte…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Leitentscheidung zur Zukunft des rheinischen Braunkohlenreviers - weiteres Verfahren zu Garzweiler II
Datum
7. Mai 2014 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müseler, mit Mail vom 11. April 2014 haben Sie um verschiedene Unterlagen gebeten. Beiliegend die Presseinformation der Pressekonferenz am 28. März 2014. Zusätzlich habe ich das Plenarprotokoll der Unterrichtung des Landtags durch die Ministerpräsidentin am 9. April beigefügt. Dieses Plenarprotokoll können Sie auch auf den Internetseiten des Landtags einsehen. Ein spezielles Dokument mit dem RWE über die Verkleinerung des Tagebaus informiert worden ist, existiert nicht. Ein Vertreter des Unternehmens nimmt als beratendes Mitglied an den Sitzungen des Braunkohlenausschusses bei der Bezirksregierung Köln teil und ist in diesem Rahmen in einem allgemeinen Informationsgespräch bei der Bezirksregierung Köln am 10. April und in der regulären Braunkohlenausschusssitzung am 28. April informiert worden. Beide Informationen erfolgten auf der Basis der Unterrichtung des Landtags durch die Ministerpräsidentin. Ein Zeitplan für die Verkleinerung des Tagebaus liegt hier ebenfalls nicht vor. Dazu bitte ich Sie zu berücksichtigen, dass die Ministerpräsidentin angekündigt hat, dass die Landesregierung die Leitentscheidung bis Mitte nächsten Jahres erarbeiten wird. Im Anschluss wird der Braunkohlenausschuss den Braunkohlenplan ändern. Auch in diversen fachrechtlichen Verfahren werden dann Änderungen vorzunehmen sein. Es ist davon auszugehen, dass diese Verfahren eine Bearbeitungsdauer von einigen Jahren haben werden. Wenn Sie weitere Fragen zur Leitentscheidung haben, rufen Sie mich gerne kurz an. Mit freundlichen Grüßen