Verknappung ärztlicher Ressourcen?

1. Anzahl der Medizinstudienplätze 1990?
2. Anzahl der Medizinstudienplätze 2019?
3. Wartezeit auf eine ambulante Coloskopie 1990/2019?
Falls vorhanden, regional gegliedert

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    23. Januar 2020
  • Frist
    26. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
Rainer Reiß
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Anzahl d…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Rainer Reiß
Betreff
Verknappung ärztlicher Ressourcen? [#175294]
Datum
23. Januar 2020 22:45
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Anzahl der Medizinstudienplätze 1990? 2. Anzahl der Medizinstudienplätze 2019? 3. Wartezeit auf eine ambulante Coloskopie 1990/2019? Falls vorhanden, regional gegliedert
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Reiß Anfragenr: 175294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175294 Postanschrift Rainer Reiß << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rainer Reiß
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Reiß, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlichen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Verknappung ärztlicher Ressourcen? [#175294]
Datum
24. Januar 2020 07:17
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Reiß, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Herr Reiß, ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Dem Bundesministerium für Gesundheit (BM…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
IFG Anfrage Rainer Reiß zur Verknappung ärztlicher Ressourcen? [#175294]
Datum
28. Januar 2020 08:58
Status
Sehr geehrte Herr Reiß, ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) liegen keine spezifischen Unterlagen zur "Wartezeit auf eine ambulante Coloskopie 1990/2019" vor. Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung obliegt in erster Linie den Kassenärztlichen Vereinigungen, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts der Aufsicht des jeweils zuständigen Landesministeriums unterliegen. Da auch die Schaffung und Finanzierung von Medizinstudienplätzen in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, sind im BMG keine Informationen über die Anzahl von Medizinstudienplätzen vorhanden. Ggf. sind derartige Statistiken im Internet abrufbar. Mit freundlichen Grüßen