Verlassen des Schwimmbades und erneuter Zugang

Anfrage an: KölnBäder GmbH

bisher berechtigt der Kauf eines Tickets lediglich zum einmaligen Eintritt in ein Schwimmbad. Ein kurzes Verlassen und Wiedereintritt lösen zwangsläufig einen erneuten Ticketverkauf aus.

Dadurch sind insbesondere Eltern und Arbeitnehmer benachteiligt, da diesen die Flexibilität genommen wird, notwendige Erledigungen während des Schwimmbadbesuches abzuarbeiten.

im Rahmen der Schwimmbadöffnungen unter Einhaltung der COVID-19 Maßnahmen wurden durch die Kölnbäder elektronische Tickets eingeführt. Die elektronischen Tickets sind personengebunden. Damit kann ganz einfach durch Vorlage eines Ausweisdokumentes sichergestellt werden, dass die personenengebundenen Tickets ausschließlich von berechtigten Personen genutzt werden.

- Haben die Kölnbäder bereits über die Möglichkeit insbesondere für Eltern und Berufstätige nachgedacht, Schwimmbäder am gleichen Tag mehrfach betreten zu können?
- Falls nein, warum nicht?
- Wann soll diese Möglichkeit umgesetzt werden?
- Falls keine Umsetzung ermöglicht werden soll, warum nicht?

Es würde den aktuellen schwierigen Gegebenheiten unserer Gesellschaft entgegenwirken, wenn die Kölnbäder Familien und Arbeitnehmer entlasten würden. Zusätzliches Personal wäre nicht notwendig, denn Eintrittskontrollen finden eh statt. Die technischen Voraussetzungen sind bereits vorhanden. Es liegt einzig am Willen der Kölnbäder, Familien und Arbeitnehmer einen Ausgleich für die Strapazen des Alltags zu bieten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An KölnBäder GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verlassen des Schwimmbades und erneuter Zugang [#256748]
Datum
9. August 2022 14:07
An
KölnBäder GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bisher berechtigt der Kauf eines Tickets lediglich zum einmaligen Eintritt in ein Schwimmbad. Ein kurzes Verlassen und Wiedereintritt lösen zwangsläufig einen erneuten Ticketverkauf aus. Dadurch sind insbesondere Eltern und Arbeitnehmer benachteiligt, da diesen die Flexibilität genommen wird, notwendige Erledigungen während des Schwimmbadbesuches abzuarbeiten. im Rahmen der Schwimmbadöffnungen unter Einhaltung der COVID-19 Maßnahmen wurden durch die Kölnbäder elektronische Tickets eingeführt. Die elektronischen Tickets sind personengebunden. Damit kann ganz einfach durch Vorlage eines Ausweisdokumentes sichergestellt werden, dass die personenengebundenen Tickets ausschließlich von berechtigten Personen genutzt werden. - Haben die Kölnbäder bereits über die Möglichkeit insbesondere für Eltern und Berufstätige nachgedacht, Schwimmbäder am gleichen Tag mehrfach betreten zu können? - Falls nein, warum nicht? - Wann soll diese Möglichkeit umgesetzt werden? - Falls keine Umsetzung ermöglicht werden soll, warum nicht? Es würde den aktuellen schwierigen Gegebenheiten unserer Gesellschaft entgegenwirken, wenn die Kölnbäder Familien und Arbeitnehmer entlasten würden. Zusätzliches Personal wäre nicht notwendig, denn Eintrittskontrollen finden eh statt. Die technischen Voraussetzungen sind bereits vorhanden. Es liegt einzig am Willen der Kölnbäder, Familien und Arbeitnehmer einen Ausgleich für die Strapazen des Alltags zu bieten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256748/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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KölnBäder GmbH
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an den Zugangsbedingungen in unsere Bäder. …
Von
KölnBäder GmbH
Betreff
AW: Verlassen des Schwimmbades und erneuter Zugang [#256748]
Datum
10. August 2022 12:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an den Zugangsbedingungen in unsere Bäder. Die Berechtigung zur einmaligen Benutzung eines Bades mit einem gekauften Ticket ist bei uns üblich. Derzeit gibt es nach Rücksprache im Hause keine Absicht, dies zu ändern. In unserer Haus- und Nutzungsordnung ist dieser Punkt unter § 6 klar geregelt: https://www.koelnbaeder.de/wp-content... Wir freuen uns, wenn Sie die KölnBäder weiterhin gerne besuchen und verbleiben mit freundlichen Grüßen