Verletzte Kippler in Schulen

Hallo, in unserer Schule bekommen wir immer Ärger wenn wir mit den Stühlen kippeln weil es gefährlich ist. Wie viele Schüler haben sich verletzt weil sie in der Schule gekippelt haben?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. September 2021
  • Frist
    2. November 2021
  • 10 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, in unserer S…
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verletzte Kippler in Schulen [#230260]
Datum
30. September 2021 18:29
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, in unserer Schule bekommen wir immer Ärger wenn wir mit den Stühlen kippeln weil es gefährlich ist. Wie viele Schüler haben sich verletzt weil sie in der Schule gekippelt haben?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230260/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer nachstehenden Anfrage kann ich Ihnen leider keine Auskünfte erteilen. Sie berufe…
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
AW: Verletzte Kippler in Schulen [#230260]
Datum
1. Oktober 2021 08:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer nachstehenden Anfrage kann ich Ihnen leider keine Auskünfte erteilen. Sie berufen sich zur Begründung Ihres Auskunftsrechtes auf das Niedersächsische Umweltinformationsgesetz (NUIG) sowie auf das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Diese sind jedoch hinsichtlich der von Ihnen gewünschten Auskünfte nicht einschlägig. Nach § 1 NUIG ist in diesem Gesetz nur der Zugang zu Umweltinformationen geregelt. Die von Ihnen erbetenen Informationen stellen keine Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 5 NUIG in Verbindung mit § 2 Abs. 3 des Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) dar. Es handelt sich auch nicht um Verbraucherinformationen gemäß § 2 Abs. 1 VIG. Darüber hinaus gibt es in Niedersachsen keine Rechtsnorm für einen allgemeinen Zugang zu behördlichen Informationen. Anderes gilt nur für Personen, die persönlich betroffen sind und z.B. als Verfahrensbeteiligte ein spezifisches Interesse an Informationen geltend machen, um ihre rechtlichen Interessen zu verteidigen. Nur diese Personen erhalten Auskünfte nach den entsprechenden Vorschriften, soweit ein berechtigtes Interesse ersichtlich ist. Ich bitte insofern um Ihr Verständnis. Um Ihnen dennoch im Rahmen meiner Möglichkeiten zu helfen, weise ich Sie darauf hin, dass Sie Informationen zu Ihrer Fragestellung ggf. bei den Trägern der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung erhalten können. Mir persönlich ist aus Presseveröffentlichungen zumindest ein tragischer Fall bekannt, bei dem ein Schüler beim "Kippeln" gegen eine Heizung gefallen ist und an den Folgen der Verletzung verstorben ist. Mit freundlichen Grüßen