Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch senkrecht aufgestellte Granit-Bordsteine als Sperrpfosten auf Radwegen und Grünflächen

Wann, mit welcher Begründung und durch wen wurde angeordnet / erlaubt, in Bremen auf Verkehrsflächen und speziell auf folgendem Strassenabschnitt senkrecht eingebaute nur ca. 0.7m hohe Bordsteine als Sperrpfosten ohne weitere Kennzeichnung (rot-weiss / reflektierend) zu verwenden:
Auf dem Radweg H.H.Meier Allee zwischen Wätjenstrasse und Heinstrasse in 28213 HB sind mehrere Granit-Bordsteine als Sperrpfosten auf dem Fahrradweg /Gehweg aufgestellt. Auch ohne die Verletzungsgefahr, die von ca. 70 cm hohen gespaltenen Granitblöcken mitten auf einem Gehweg / Radweg ausgeht, müssten Sperrpfosten 1. rot/weiss gekennzeichnet (§ 43StVO) sein und sollten 2. mind. 0.9m hoch sein (Kapitel 7.4.1 RASt). Auch mit rot-weissen Baken, die an einzelnen für Autofahrer relevanten Stellen behelfsmäßig an den Granitflächen angebracht sind, stellen solche Sperrpfosten auf einer Verkehrsfläche ein erhebliches aber vermeidbares Verletzungsrisiko dar. Die Granitblöcke sind durchweg raue Qualität (gespalten) und die ca. 1m langen Blöcke sind so eingebaut, daß sie nur ca. 60-75cm über die Strassendecke hinausragen. Senkrechte Bordsteine sind sicher effektiv um ungewünschten Kfz Verkehr zu unterbinden und kostengünstig (max. 30 € neu, in der Strassenunterhaltung sicher gebraucht vorhanden) haben aber auf Verkehrsflächen, die von Fussgängern und Fahrradfahrern genutzt werden nichts zu suchen (vgl. OLG Hamm 09.11.2001, 9 U 252/98, OLG Rostock 13.05.2004, 1 U 197/02, OLG Karlsruhe 13.10.2006, 10 U 176/05 und in allen drei Fällen geht es nur um schlecht sichtbare abgerundete Metallpfosten). Um so mehr als dieser Streckenabschnitt in der Verlängerung der ansonsten mustergültig ausgebauten Bereiche Rembertistrasse - Parkallee - Stern - Wachmannstrasse auf einer der Hauptverkehrsadern für Fahrräder durch Bremen Richtung Uni / Horn / Blockland liegt. Die gleiche Art Bordsteine wird auch auf Grünflächen verwendet um ein Überfahren zu verhindern. Auch hier steht das Verletzungsrisiko in keinem Verhältnis zu dem Nutzen, der auch durch sichere Pfosten oder zB durch Bepflanzung erreicht werden könnte.

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  • Datum
    20. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
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Martin Kölling
Antrag nach dem BremIFG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann, mit welcher Begründung …
An Amt für Straßen und Verkehr Bremen Details
Von
Martin Kölling
Betreff
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch senkrecht aufgestellte Granit-Bordsteine als Sperrpfosten auf Radwegen und Grünflächen [#303647]
Datum
20. März 2024 13:28
An
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Status
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Antrag nach dem BremIFG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann, mit welcher Begründung und durch wen wurde angeordnet / erlaubt, in Bremen auf Verkehrsflächen und speziell auf folgendem Strassenabschnitt senkrecht eingebaute nur ca. 0.7m hohe Bordsteine als Sperrpfosten ohne weitere Kennzeichnung (rot-weiss / reflektierend) zu verwenden: Auf dem Radweg H.H.Meier Allee zwischen Wätjenstrasse und Heinstrasse in 28213 HB sind mehrere Granit-Bordsteine als Sperrpfosten auf dem Fahrradweg /Gehweg aufgestellt. Auch ohne die Verletzungsgefahr, die von ca. 70 cm hohen gespaltenen Granitblöcken mitten auf einem Gehweg / Radweg ausgeht, müssten Sperrpfosten 1. rot/weiss gekennzeichnet (§ 43StVO) sein und sollten 2. mind. 0.9m hoch sein (Kapitel 7.4.1 RASt). Auch mit rot-weissen Baken, die an einzelnen für Autofahrer relevanten Stellen behelfsmäßig an den Granitflächen angebracht sind, stellen solche Sperrpfosten auf einer Verkehrsfläche ein erhebliches aber vermeidbares Verletzungsrisiko dar. Die Granitblöcke sind durchweg raue Qualität (gespalten) und die ca. 1m langen Blöcke sind so eingebaut, daß sie nur ca. 60-75cm über die Strassendecke hinausragen. Senkrechte Bordsteine sind sicher effektiv um ungewünschten Kfz Verkehr zu unterbinden und kostengünstig (max. 30 € neu, in der Strassenunterhaltung sicher gebraucht vorhanden) haben aber auf Verkehrsflächen, die von Fussgängern und Fahrradfahrern genutzt werden nichts zu suchen (vgl. OLG Hamm 09.11.2001, 9 U 252/98, OLG Rostock 13.05.2004, 1 U 197/02, OLG Karlsruhe 13.10.2006, 10 U 176/05 und in allen drei Fällen geht es nur um schlecht sichtbare abgerundete Metallpfosten). Um so mehr als dieser Streckenabschnitt in der Verlängerung der ansonsten mustergültig ausgebauten Bereiche Rembertistrasse - Parkallee - Stern - Wachmannstrasse auf einer der Hauptverkehrsadern für Fahrräder durch Bremen Richtung Uni / Horn / Blockland liegt. Die gleiche Art Bordsteine wird auch auf Grünflächen verwendet um ein Überfahren zu verhindern. Auch hier steht das Verletzungsrisiko in keinem Verhältnis zu dem Nutzen, der auch durch sichere Pfosten oder zB durch Bepflanzung erreicht werden könnte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Kölling Anfragenr: 303647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303647/ Postanschrift Martin Kölling << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Kölling

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Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Automatische Eingangsbestätigung - Office ASV Bremen Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden Ihre Nac…
Von
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Betreff
Automatische Eingangsbestätigung - Office ASV Bremen
Datum
20. März 2024 13:30
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