Verlinkung auf die Webseiten auf www.bundesanzeiger.de

beim Öffnen von beliebigen Webseiten auf der Website www.bundesanzeiger.de, bspw. http://bit.ly/Bekanntmachung-des-Tarifs-auf-bundesanzeiger-de-16-05-12 , werden diese geöffneten Webseiten automatische mit einem session.sessionid-Parameter ausgestattet, was dazu führt, dass die Besucher keine Möglichkeit haben, den Link aus dem Adressfeld des Browsers für die Verlinkung einer bestimmten bundesanzeiger.de-Website in eMails oder auf Webseiten im Internet zu verwenden.

Daher bitte ich um eine Auskunft, ob die durch die Verwendung des session.sessionid-Parameters entstehende Nachteile für die Besucher der Website dem Bundesministerium der Justiz als Betreiber der Website www.bundesanzeiger.de bekannt sind. Ich bitte um eine Aktenauskunft aus den dem Bundesministerium der Justiz zur Verfügung stehenden Akten zu der Verwendung des session.sessionid-Parameters auf der Website www.bundesanzeiger.de.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Mai 2012
  • Frist
    26. Juni 2012
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Verlinkung auf die Webseiten auf www.bundesanzeiger.de
Datum
25. Mai 2012 15:02
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
beim Öffnen von beliebigen Webseiten auf der Website www.bundesanzeiger.de, bspw. http://bit.ly/Bekanntmachung-des-Tarifs-auf-bundesanzeiger-de-16-05-12 , werden diese geöffneten Webseiten automatische mit einem session.sessionid-Parameter ausgestattet, was dazu führt, dass die Besucher keine Möglichkeit haben, den Link aus dem Adressfeld des Browsers für die Verlinkung einer bestimmten bundesanzeiger.de-Website in eMails oder auf Webseiten im Internet zu verwenden. Daher bitte ich um eine Auskunft, ob die durch die Verwendung des session.sessionid-Parameters entstehende Nachteile für die Besucher der Website dem Bundesministerium der Justiz als Betreiber der Website www.bundesanzeiger.de bekannt sind. Ich bitte um eine Aktenauskunft aus den dem Bundesministerium der Justiz zur Verfügung stehenden Akten zu der Verwendung des session.sessionid-Parameters auf der Website www.bundesanzeiger.de.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall Postanschrift Gustav Wall << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall

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Bundesministerium der Justiz
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsesetz: Inormation zur Webseite "www.bundesanzeiger.de" Sehr geehr…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsesetz: Inormation zur Webseite "www.bundesanzeiger.de"
Datum
21. Juni 2012
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre eMail vom 25. Mai 2012, in der Sie Aktenauskunft darüber begehren, ob dem Bundesministerium der Justiz die Nachteile für die Besucher der Webseite www.bundesanzeiger.de, die durch die Verwendung des session.sessionid-Parameters entstehen, bekannt sind. In den Akten des Bundesministeriums der Justiz befinden sich keine Informationen zu den von Ihnen geschilderten Nachteilen durch die Verwendung des session.sessionid-Parameters auf der Seite www.bundesanzeiger.de. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Schomburg