Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024)

wie viele Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte sind in den Jahren 2010 bis 2024 verloren gegangen oder gestohlen worden und wie viele davon konnten wieder aufgefunden werden?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie viele Funkgeräte mit BOS-Sich…
An HessischeS Polizeipräsidium für Technik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024) [#295929]
Datum
1. Januar 2024 02:38
An
HessischeS Polizeipräsidium für Technik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie viele Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte sind in den Jahren 2010 bis 2024 verloren gegangen oder gestohlen worden und wie viele davon konnten wieder aufgefunden werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295929/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
HessischeS Polizeipräsidium für Technik
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Frage zum Thema BOS-Funk. Der Poli…
Von
HessischeS Polizeipräsidium für Technik
Betreff
AW: Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024) [#295929]
Datum
2. Januar 2024 07:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Frage zum Thema BOS-Funk. Der Polizei Hessen ist dies ein wichtiges Anliegen. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet jedoch gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) nicht gegenüber Polizeibehörden und dem Landesamt für Verfassungsschutz Anwendung. Nach § 81 Abs. 3 HDSIG ist der Zugang zu Informationen dieser Stellen auch dann ausgeschlossen, wenn sich die Informationen in Daten oder Akten anderer öffentlichen Stellen befinden, wie z.B. im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) oder dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bestehen nicht, da die Anwendungsbereiche der genannten Gesetze nicht eröffnet sind; der Antrag zielt weder auf Umwelt- noch auf Verbraucherinformationen ab (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 UIG, § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 HUIG, §§ 1, 2 Abs. 1 VIG). Abgesehen davon sind Landesbehörden keine informationspflichtigen Stellen i.S.d. § 1 Abs. 2 UIG. Aus den vorgenannten Gründen kann Ihre Frage leider nicht im Detail beantwortet werden. Ich danke für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Es handelt sich bei dieser Anfrage um eine P…
An HessischeS Polizeipräsidium für Technik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024) [#295929]
Datum
2. Januar 2024 07:58
An
HessischeS Polizeipräsidium für Technik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Es handelt sich bei dieser Anfrage um eine Presseanfrage, was leider aus meiner vorherigen Nachricht nicht deutlich wurde. Für dieses Missverständnis entschuldige ich mich. Daher besteht ein Informationsanspruch. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295929/

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HessischeS Polizeipräsidium für Technik
Sehr << Antragsteller:in >> bitte senden Sie entsprechende Presseanfragen von ihrem Presse E-Mail-Acc…
Von
HessischeS Polizeipräsidium für Technik
Betreff
AW: Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024) [#295929]
Datum
2. Januar 2024 09:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte senden Sie entsprechende Presseanfragen von ihrem Presse E-Mail-Account direkt an uns. Ebenso bitte ich darum eine verifizierte Signatur unter ihre Anfrage E-Mail zu setzen, die sie als Pressevertreter mit Kontaktdaten identifiziert. Ich bitte um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen