Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024)

wie viele Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte sind in den Jahren 2010 bis 2024 verloren gegangen oder gestohlen worden und wie viele davon konnten wieder aufgefunden werden?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie viele Funkgeräte mit BOS-Siche…
An Polizeipräsidium München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024) [#296011]
Datum
2. Januar 2024 03:35
An
Polizeipräsidium München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie viele Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte sind in den Jahren 2010 bis 2024 verloren gegangen oder gestohlen worden und wie viele davon konnten wieder aufgefunden werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296011/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium München
Sehr << Antragsteller:in >> sie haben Ihre Anfrage an die Pressestelle der Münchner Polizei geschickt…
Von
Polizeipräsidium München
Betreff
AW: Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024) [#296011]
Datum
2. Januar 2024 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> sie haben Ihre Anfrage an die Pressestelle der Münchner Polizei geschickt. Eine Presseanfrage ist aber aus Ihrer Email nicht ersichtlich. Dazu geben Sie verschiedene Rechtsvorschriften zur Erklärung Ihrer Anfrage an. Diese begründen alle keinen Auskunftsanspruch an die Bayerische Polizei. Zwar hat gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG grundsätzlich jeder Bürger das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit die entsprechenden, im Gesetzestext genannten Voraussetzungen vorliegen. Gemäß Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BayDSG ist jedoch Abs. 1 nicht anzuwenden auf die Polizei. Bezüglich des von Ihnen zitierten § 3 Abs. 1 BayUIG sowie § 2 Abs. 1 VIG ist anzumerken, dass es sich bei den von Ihnen begehrten Auskünften weder um Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG noch um Verbraucherinformationen im Sinne des § 1 VIG handelt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Es handelt sich bei dieser Anfrage um eine Presseanfrag…
An Polizeipräsidium München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024) [#296011]
Datum
2. Januar 2024 23:58
An
Polizeipräsidium München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
1,8 MB
Sehr [geschwärzt], herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Es handelt sich bei dieser Anfrage um eine Presseanfrage, was leider aus meiner vorherigen Nachricht nicht deutlich wurde. Für dieses Missverständnis entschuldige ich mich. Daher besteht ein Informationsanspruch. Meinen Presseausweis finden Sie im Anhang als Legitimation. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Polizeipräsidium München
Sehr << Antragsteller:in >> bitte senden Sie uns Ihren Presseausweis nochmals zu. Der Anhang war zu g…
Von
Polizeipräsidium München
Betreff
AW: Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024) [#296011]
Datum
3. Januar 2024 08:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte senden Sie uns Ihren Presseausweis nochmals zu. Der Anhang war zu groß, sodass wir diesen nicht öffnen konnten. Zudem würden wir Sie bitten, uns mitzuteilen, für welches Medium Sie recherchieren und was das Thema der Berichterstattung ist. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], als freiberuflicher Journalist für [geschwärzt] recherchiere ich aktuell zum Thema verlorene o…
An Polizeipräsidium München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024) [#296011]
Datum
3. Januar 2024 13:35
An
Polizeipräsidium München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], als freiberuflicher Journalist für [geschwärzt] recherchiere ich aktuell zum Thema verlorene oder gestohlene BOS-Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte im Zeitraum von 2010 bis 2024. Leider gibt mir die Plattform Frag den Staat nicht die Möglichkeit große Anhänge hochzuladen, deshalb finden die hier einen Link zu Bild meines Presseausweises: [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Anfragenr: 296011 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Polizeipräsidium München
Sehr << Antragsteller:in >> bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Behörde äußerst sensibel mit ve…
Von
Polizeipräsidium München
Betreff
AW: Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024) [#296011]
Datum
4. Januar 2024 13:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Behörde äußerst sensibel mit versendeten Links in E-Mails umgehen, weshalb ich Ihren Presseausweis so nicht abrufen kann. Als professioneller Journalist haben Sie bestimmt einen E-Mail-Account, den Sie beruflich nutzen und der größere Anhänge zulässt. Ich möchte Sie bitten, mir von diesem den Nachweis zukommen zu lassen. Anderenfalls kann ich Ihre Anfrage nicht weiter bearbeiten. Bitte teilen Sie mir zudem mit, in welchem örtlichen Rahmen (bundes- oder landesweit) sich Ihre Recherche bewegt und um was es in dem Artikel genau gehen und wann dieser in welchem Medium erscheinen soll. Diese Einordnung ist für uns wichtig, um Ihre Anfrage adäquat prüfen zu können. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen