Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024)

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Guten Tag,

Ich bitte um Weiterleitung dieser Anfrage an das Referat A4.

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

wie viele Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte, falls möglich unter Angabe der Organisation (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst, etc.), sind in den Jahren 2010 bis 2024 im Saarland verloren gegangen oder gestohlen worden? Darüber hinaus interessiert mich die Anzahl der wiedergefundenen Geräte.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, Ich bitte um Weiterleitung dieser Anfrage an das Referat A4. bitte se…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024) [#296130]
Datum
2. Januar 2024 23:16
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, Ich bitte um Weiterleitung dieser Anfrage an das Referat A4. bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie viele Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte, falls möglich unter Angabe der Organisation (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst, etc.), sind in den Jahren 2010 bis 2024 im Saarland verloren gegangen oder gestohlen worden? Darüber hinaus interessiert mich die Anzahl der wiedergefundenen Geräte. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296130/
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 02. Januar 2024 beantragen Sie die Aktenauskunft nach § 1 de…
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
AW: Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024) [#296130]
Datum
5. Januar 2024 12:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 02. Januar 2024 beantragen Sie die Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG). Gleichzeitig verweisen Sie im Betroffenheitsfall auf § 3 und § 2 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG) und §1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Sie bitten weiter um eine Eingangsbestätigung. Hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang. Sie bitten um eine organisationsgesplittete Angabe, wie viele Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte in den Jahren 2010 bis 2024 im Saarland verloren gegangen sind oder gestohlen wurden. Weiter interessiert Sie die die Anzahl der wiedergefundenen Geräte. Ihrem Antrag auf Zugang zu diesen amtlichen Informationen kann nicht entsprochen werden. Begründung: Nach § 1 SFIG hat jeder in entsprechender Anwendung der §§ 1 bis 9 und 11 einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Das Informationsrecht darf der Öffentlichen Sicherheit nicht entgegenstehen. Informationen über den Umgang mit Endgeräte und BOS-Sicherheitskarten für das bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems (Digitalfunk BOS) unterliegen einem besonderen Schutzbedürfnis. Das Bekanntwerden von Detailinformationen kann die innere Sicherheit erheblich beeinträchtigen. Informationen zum Digitalfunk BOS sind überwiegend als Verschlusssachen eingestuft und unterliegen der Geheimhaltung. Die Beantwortung ihres Auskunftsbegehrens könnte Rückschlüsse auf das Endgerätemanagement ermöglichen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch eingereicht werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Ministerium des Innern, Bauen und Sport, Franz-Josef-Röder-Straße 21, 66119 Saarbrücken erhoben werden. Unabhängig davon haben Sie gem. § 4 Abs. 1 SIFG die Möglichkeit, die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit des Saarlandes, Frau Monika Grethel, Fritz-Dobisch-Str. 12, 66111 Saarbrücken, zu kontaktieren, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang als verletzt ansehen." Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ihren Ansichten kann ich nicht zustimmen: Das L…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024) [#296130]
Datum
5. Januar 2024 12:12
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ihren Ansichten kann ich nicht zustimmen: Das Landespolizeipräsidium Saarland hat beispielsweise meine Anfrage (https://fragdenstaat.de/a/296003) beantwortet und empfohlen, auch eine Anfrage an die Autorisierte Stelle Digitalfunk Saarland zu stellen. Ich gehe nicht davon aus, dass diese Informationen die öffentliche Sicherheit gefährden, da verlorene Funkgeräte bzw. deren SIM-Karten unverzüglich gesperrt werden. Auch Medienberichte aus anderen Bundesländern beschreiben Stückzahlen von gestohlenen Funkgeräten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296130/
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Sehr << Antragsteller:in >> wir können mitteilen, dass im angefragten Zeitraum etwa 70 Endgeräte durc…
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
AW: Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024) [#296130]
Datum
17. Januar 2024 06:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir können mitteilen, dass im angefragten Zeitraum etwa 70 Endgeräte durch die Autorisierte Stelle des Saarlandes gesperrt wurden. Hinweis: Detailinformationen unterliegen dem Geheimschutz. Sie sind mindestens als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft (vgl. VSA Saarland). Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Ich betrachte meine Anfrage hi…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024) [#296130]
Datum
17. Januar 2024 12:56
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Ich betrachte meine Anfrage hiermit als abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296130/