Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024)

wie viele Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte sind in den Jahren 2010 bis 2024 verloren gegangen oder gestohlen worden und wie viele davon konnten wieder aufgefunden werden?

Antwort verspätet

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  • Datum
    2. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wi…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
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Betreff
Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024) [#295998]
Datum
2. Januar 2024 02:26
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie viele Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte sind in den Jahren 2010 bis 2024 verloren gegangen oder gestohlen worden und wie viele davon konnten wieder aufgefunden werden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295998/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (201…
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Betreff
AW: Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024) [#295998]
Datum
6. Februar 2024 15:56
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024)“ vom 02.01.2024 (#295998) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (201…
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Betreff
AW: Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024) [#295998]
Datum
9. Februar 2024 15:55
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024)“ vom 02.01.2024 (#295998) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (201…
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Betreff
AW: Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024) [#295998]
Datum
16. Februar 2024 00:26
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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