Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024)

wie viele Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte sind in den Jahren 2010 bis 2024 verloren gegangen oder gestohlen worden und wie viele davon konnten wieder aufgefunden werden?

Ergebnis der Anfrage

Seit 2010 sind 14 BOS-Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte verloren gegangen und nicht wieder aufgetaucht. Diese Angabe betrifft ausschließlich das Landespolizeipräsidium.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie viele Funkgeräte mit BOS-Siche…
An Landespolizeipräsidium Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024) [#296003]
Datum
2. Januar 2024 02:26
An
Landespolizeipräsidium Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie viele Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte sind in den Jahren 2010 bis 2024 verloren gegangen oder gestohlen worden und wie viele davon konnten wieder aufgefunden werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296003/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landespolizeipräsidium Saarland
Automatisches E-Mail-Reply Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail w…
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
Automatisches E-Mail-Reply
Datum
2. Januar 2024 02:27
Status
Warte auf Antwort
Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail wird dem Adressaten umgehend zugeleitet. Dringende Hilfeersuchen sind ueber die Notrufnummer 110 an die Polizei zu richten. Wir uebernehmen auch keine Gewaehr dafuer, dass die eMail unmittelbar nach dem Eingang gelesen oder bearbeitet wird. ------ Allgemeine Datenschutzhinweise: https://www.saarland.de/polizei/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html ------
Landespolizeipräsidium Saarland
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-1/2024 Sehr…
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
AW: Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024) [#296003]
Datum
2. Januar 2024 08:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
datenschutzinformationinformationsbegehren.pdf
178,6 KB
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-1/2024 Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antrages vom 2. Januar 2024 und teile Ihnen mit, dass dieser unter dem o. g. Aktenzeichen bearbeitet wird. Ich bitte Sie, dieses Aktenzeichen im künftigen Schriftverkehr immer anzugeben. Sofern Sie eine postalische Kommunikation vorziehen, wird um Mitteilung gebeten. Gleichzeitig bitte ich um Verständnis, dass wir bei dem hier vorliegenden Kommunikationsweg auf die Angabe personenbezogener Daten soweit möglich verzichten. Wir werden uns bemühen, Ihrem Antrag gerecht zu werden. Hierzu werden wir im Regelfall zunächst zu prüfen haben, ob uns die entsprechenden amtlichen Informationen vorliegen und wir zur Verfügung befugt sind. Anschließend wird geprüft, ob Ihnen Zugang zu diesen Informationen gewährt werden kann und darf. Ich bitte Sie bereits jetzt um Verständnis, dass es vorkommen kann, dass wir einmal die Entscheidung nicht binnen eines Monats treffen können. In einem solchen Fall wollen wir Sie jedoch rechtzeitig über den Sachstand informieren. Ich weise Sie mit dieser E-Mail darauf hin, dass für den Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 9 Saarländisches Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) i. V. m. §§ 1, 7 Saarländisches Gebührengesetz (SaarlGebG) und Nr. 455 Allgemeines Gebührenverzeichnis (AllgGebVz) im Einzelfall Kosten erhoben werden. Eine konkrete Einschätzung ist uns aktuell im vorliegenden Fall noch nicht möglich. Bitte beachten Sie auch die anliegenden Informationen zu unserer Datenverarbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Landespolizeipräsidium Saarland
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-1/2024 Sehr…
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
AW: Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024) [#296003]
Datum
2. Januar 2024 13:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-1/2024 Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren heutigen Antrag wird Ihnen folgende Auskunft nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz erteilt: Voranstehend wird angemerkt, dass die nachfolgenden Zahlen nur die Ausstattung des Landespolizeipräsidiums mit BOS-Funkgeräten betrifft. Alle verlorenen BOS-Funkgeräte und -Sicherheitskarten werden umgehend gesperrt. Für eine umfassendere Betrachtung des BOS-Funks im Saarland empfehle ich Ihnen die Kontakaufnahme mit der autorisierten Stelle (AS) beim saarländischen Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Referat A4. Seit dem Jahr 2010 sind 14 BOS-Funkgeräte mit ihren Sicherheitskarten verloren gegangen und konnten bislang nicht mehr aufgefunden werden. Zwei weitere Geräte wurden einschließlich ihrer Sicherheitskarten wieder aufgefunden. Die Auskunft ergeht kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Ich betrachte meine Anfrage hi…
An Landespolizeipräsidium Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verlorene oder gestohlene Funkgeräte mit BOS-Sicherheitskarte (2010-2024) [#296003]
Datum
2. Januar 2024 22:54
An
Landespolizeipräsidium Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Ich betrachte meine Anfrage hiermit als abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296003/

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Landespolizeipräsidium Saarland
Automatisches E-Mail-Reply Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail w…
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
Automatisches E-Mail-Reply
Datum
2. Januar 2024 22:54
Status
Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail wird dem Adressaten umgehend zugeleitet. Dringende Hilfeersuchen sind ueber die Notrufnummer 110 an die Polizei zu richten. Wir uebernehmen auch keine Gewaehr dafuer, dass die eMail unmittelbar nach dem Eingang gelesen oder bearbeitet wird. ------ Allgemeine Datenschutzhinweise: https://www.saarland.de/polizei/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html ------