Verlust bzw. nicht verlängerte Bodenrechte / Bodenrechte
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stellungnahme und Nachweise in Bezug auf den aktuellen Sachstand zu den Boden-und Wasserrechte für das Land BW bzw. dem Ortenaukreis / Landratsamt Offenburg.
Hintergrund der Anfrage ist die Auskunft vom Wassermeister der Gemeinde Gengenbach. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Entnahme öffentlicher Gewässer (Trinkwasser, freies Wasser aus öffentlichen Stellen und Quellen) untersagt bzw. verboten wurde. Aus diesem Grunde wurde die Wasserstelle Heigerach, oberer Wald Parkplatz vom Land BW verschlossen und der Öffentlichkeit unzugänglich gemacht.
Ich verweise auf das natürliche Recht auf Wasser (Menschenrecht) und bitte um Stellungnahme wie sich dieser Missstand in diesem Zusammenhang darstellt und welche Alternativen in der betreffenden Region aber auch im ganzen Bundesland angedacht sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum22. August 2020
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21. September 2020
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