Vermehrungsfähige Lebendimpfstoffe Masern

Anfrage an: Robert Koch-Institut

in einer Antwort vom 07.11.2019 hat das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg in einer Anfrage bei Frag den Staat folgende Aussage getroffen:
"Es ist richtig, dass die im Masernimpfstoff eingesetzten Impfviren vermehrungsfähig sind und mit dem Rachensekret ca. 7 bis 28 Tage nach der Impfung ausgeschieden werden. Allerdings liegen keine Hinweise darauf vor, dass die ausgeschiedenen Masern-Impfviren auf empfängliche Kontaktpersonen übertragen werden.“ Dies deckt sich auch mit einer mir bekannten Studie und wurde so oder ähnlich auch 2010 in einem Bulletin des RKI veröffentlicht.
Dazu habe ich folgende Fragen:
1) Bitte nennen Sie mir Studien zur Übertragbarkeit dieser lebendigen und vermehrungsfähigen Viren auf immungeschwächte Personen, bzw. auf immunkompetenten Personen.
2) Wie lange werden geimpfte Personen aufgrund dieser Erkenntnisse vom Besuch von Einrichtungen wie Kindergarten und Schule, sowie Arbeitsstellen ausgeschlossen um eine Übertragung zu verhindern?
3) Bitte nennen Sie Studien zur Mutationsrate der im Sputum befindlichen Viren, im Interesse einer Überwachung bzw. Verhinderung von Erkrankungen, die von den Impfviren abgeleitet sind, so wie es bei Polio geschehen ist.
4) Bitte nennen Sie mir Studien zur Pathogenität der Erreger, welche Symptome sind zu erwarten, bei welchen Menschen sind diese zu erwarten. Es ist der Logik nach nicht zu erwarten, dass die Erreger völlig ohne jegliches Potenzial seien, immerhin rufen sie bei der Impfung eine Reaktion des Immunsystems hervor und können hier:
• Fieber
• Hautausschlag (einschließlich masernähnlicher Ausschlag)
• Verstopfte Nase und Halsschmerzen; Infektionen der oberen Atemwege oder virusbedingte Erkrankung; laufende Nase
• Weinen/ Unruhe
• Durchfall, Erbrechen
• Mittelohrentzündung
• Konjunktivitis
• Meningitis u.a.
hervorrufen. Dies alles sind Symptome und Erkrankungen, die ohne systematische Untersuchung keiner auf eventuelle Impfviren zurückführen würde, daher ist die Aussage „Allerdings liegen keine Hinweise darauf vor, dass die ausgeschiedenen Masern-Impfviren auf empfängliche Kontaktpersonen übertragen werden“ absolut nicht hinzunehmen, sondern ein aktives Nachgehen dieser Frag zu verlangen. Es kann kaum im Sinne des Infektionsschutzes, sowie Sicherheit von Impfstoffen und der allgemeinen Akzeptanz sein, wenn bekannt ist, dass sich Viren vermehren und im Sputum befindet, sich aber im weiteren auf einer nichtssagenden Aussage ausgeruht wird, dass es keine Hinweise auf eine Übertragung gibt. Vielmehr dient es der Aufklärung und der Sicherheit, oben genannten Fragen nach zu gehen und somit das Risiko klar zu benennen oder auszuschließen.
Legen Sie daher bitte, falls keine Studien vorhanden sind, detailiert da, welche Anstrengungen unternommen wurden um oben aufgeführten Fragen nach zu gehen, beziehungsweise, warum diesen bisher nicht nachgegangen wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. November 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: in einer Antwort vo…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermehrungsfähige Lebendimpfstoffe Masern [#171025]
Datum
25. November 2019 22:09
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in einer Antwort vom 07.11.2019 hat das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg in einer Anfrage bei Frag den Staat folgende Aussage getroffen: "Es ist richtig, dass die im Masernimpfstoff eingesetzten Impfviren vermehrungsfähig sind und mit dem Rachensekret ca. 7 bis 28 Tage nach der Impfung ausgeschieden werden. Allerdings liegen keine Hinweise darauf vor, dass die ausgeschiedenen Masern-Impfviren auf empfängliche Kontaktpersonen übertragen werden.“ Dies deckt sich auch mit einer mir bekannten Studie und wurde so oder ähnlich auch 2010 in einem Bulletin des RKI veröffentlicht. Dazu habe ich folgende Fragen: 1) Bitte nennen Sie mir Studien zur Übertragbarkeit dieser lebendigen und vermehrungsfähigen Viren auf immungeschwächte Personen, bzw. auf immunkompetenten Personen. 2) Wie lange werden geimpfte Personen aufgrund dieser Erkenntnisse vom Besuch von Einrichtungen wie Kindergarten und Schule, sowie Arbeitsstellen ausgeschlossen um eine Übertragung zu verhindern? 3) Bitte nennen Sie Studien zur Mutationsrate der im Sputum befindlichen Viren, im Interesse einer Überwachung bzw. Verhinderung von Erkrankungen, die von den Impfviren abgeleitet sind, so wie es bei Polio geschehen ist. 4) Bitte nennen Sie mir Studien zur Pathogenität der Erreger, welche Symptome sind zu erwarten, bei welchen Menschen sind diese zu erwarten. Es ist der Logik nach nicht zu erwarten, dass die Erreger völlig ohne jegliches Potenzial seien, immerhin rufen sie bei der Impfung eine Reaktion des Immunsystems hervor und können hier: • Fieber • Hautausschlag (einschließlich masernähnlicher Ausschlag) • Verstopfte Nase und Halsschmerzen; Infektionen der oberen Atemwege oder virusbedingte Erkrankung; laufende Nase • Weinen/ Unruhe • Durchfall, Erbrechen • Mittelohrentzündung • Konjunktivitis • Meningitis u.a. hervorrufen. Dies alles sind Symptome und Erkrankungen, die ohne systematische Untersuchung keiner auf eventuelle Impfviren zurückführen würde, daher ist die Aussage „Allerdings liegen keine Hinweise darauf vor, dass die ausgeschiedenen Masern-Impfviren auf empfängliche Kontaktpersonen übertragen werden“ absolut nicht hinzunehmen, sondern ein aktives Nachgehen dieser Frag zu verlangen. Es kann kaum im Sinne des Infektionsschutzes, sowie Sicherheit von Impfstoffen und der allgemeinen Akzeptanz sein, wenn bekannt ist, dass sich Viren vermehren und im Sputum befindet, sich aber im weiteren auf einer nichtssagenden Aussage ausgeruht wird, dass es keine Hinweise auf eine Übertragung gibt. Vielmehr dient es der Aufklärung und der Sicherheit, oben genannten Fragen nach zu gehen und somit das Risiko klar zu benennen oder auszuschließen. Legen Sie daher bitte, falls keine Studien vorhanden sind, detailiert da, welche Anstrengungen unternommen wurden um oben aufgeführten Fragen nach zu gehen, beziehungsweise, warum diesen bisher nicht nachgegangen wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171025 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vermehrungsfähige Lebendimpfstoffe Masern“ vom 2…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermehrungsfähige Lebendimpfstoffe Masern [#171025]
Datum
28. Dezember 2019 01:30
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vermehrungsfähige Lebendimpfstoffe Masern“ vom 25.11.2019 (#171025) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171025
Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Die Frage…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Vermehrungsfähige Lebendimpfstoffe Masern [#171025]
Datum
30. Dezember 2019 10:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Die Fragen zu 1), 3) und 4) fallen in den Zuständigkeitsbereich des Paul-Ehrlich-Instituts als Arzneimittelzulassungsbehörde für Impfstoffe, das auch für die Überwachung der Impfstoffsicherheit in Deutschland zuständig ist. Die Frage 2) fällt in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Landesbehörden. Unseres Wissens werden geimpfte Personen nicht vom Besuch von Einrichtungen wie Kindergarten und Schule sowie Arbeitsstellen ausgeschlossen, um eine Übertragung des Impfviren zu verhindern. Der Masernimpfstoff enthält ein abgeschwächtes, aber noch vermehrungsfähiges Masernvirus. Es ruft bei rund fünf Prozent der Geimpften nach etwa einer Woche einen masernartigen Hautausschlag und Fieber hervor. Diese Symptome gehen in der Regel mit der Ausbildung einer guten Immunität gegen Masern einher. Eine voll ausgeprägte Masernerkrankung oder bekannte Komplikationen wie Mittelohr- oder Lungenentzündungen treten nicht auf. Die sogenannten Impfmasern sind auch nicht infektiös; selbst bei Kontakt zu immunsupprimierten Personen besteht kein Risiko einer Übertragung des abgeschwächten Impfvirus. § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 und Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der ein Tätigkeits- und Betretungsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen für Personen vorsieht, die an Masern erkrankt oder dessen verdächtig sind, findet daher nach unserem Verständnis für die Impfmasern keine Anwendung. Ein berufliches Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG wäre angesichts der geringen Schwere der durch das Impfvirus hervorgerufenen Symptome und der Nichtübertragbarkeit im alltäglichen Kontakt zumeist unverhältnismäßig. Wir regen an, sich mit Ihren Fragen an die genannten Stellen zu wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in wie kann es sein, dass Sie angeben, es komme zu keiner Übertragung, aber keinerlei S…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
AW: Vermehrungsfähige Lebendimpfstoffe Masern [#171025]
Datum
30. Dezember 2019 11:37
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wie kann es sein, dass Sie angeben, es komme zu keiner Übertragung, aber keinerlei Studien oder Nachweise hierzu benennen können, was ja gerade meine ursprüngliche Anfrage war. Auf welche Quelle beziehen Sie diese Aussage? Desweiteren schreiben Sie, Mittelohrentzündungen und Pneumonie kämen nicht vor, auch hier, ohne diese Aussage zu belegen. Eine solche Aussage widerspricht den Fachinformationen zu MMR Impfstoffen. Selbst schwere Ereignisse wie Masern- Einschlusskörper-Enzephalitis mit Todesfolge sind bei Personen mit Immundefekt bekannt, daher kann ich diese Aussage nicht nachvollziehen. Im übrigen werde ich meine Anfrage ans PEI richten. Mit der Hoffnung auf konkrete Aussagen und Belege. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171025