Vermeidung von Amtshaftungsschäden durch richterliche Fehler

Welche Maßnahmen (z. B. Schulungen) ergreift die Justiz NRW zur Vermeidung von Amtshaftungsklagen aufgrund von Rechtsverletzungen durch Richter, um einerseits die Rechtssicherheit des Bürgers zu gewährleisten bzw. das Vertrauen des Bürgers in die Justiz zu stärken und andererseits zur Entlastung der Landeskasse?

Bei der Frage geht es NICHT um die Einschränkung richterlicher Unabhängigkeit, also nicht um diesen Teil des Art. 97 Abs. 1 GG: "Die Richter sind unabhängig...", sondern um diesen Teil "...und nur dem Gesetze unterworfen."

Eine Nachfrage beim Land NRW ergab, dass die Zuständigkeit für diese Fragestellung in Ihrem Ministerium liegt.

Ein Beispiel für das von mir gemeinte könnte sein, wenn Richter bestehende Gesetze (materielles und formales Recht betreffend) und höchstrichterliche Rechtsprechung nachweislich ignorieren.

Die Notwendigkeit von Schritten ergibt sich u. a. aus: Beschluss vom 22. August 2013 - 1 BvR 1067/12. In dem Verfahren musste das Land NRW hohen Schadensersatz zu Lasten des Steuerzahlers zahlen.

Zu Ihrer Erleichterung benenne ich eine Arbeit des wissenschaftlichen Dienst des Bundestages und einige Urteile und Beschlüsse zum Thema:

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages (WD 7 - 3000 - 083/23)
BVerfG (1 BvR 2142/11)
BGH, Beschluss vom 21.01.2020 - VI ZR 346/18
BGH, Beschluss vom 21.01.2016 - V ZR 183/15
BGH III ZR 32/1 04.11.2010
BGH (3 StR 498/14
BAG, Urteil vom 18.11.2021 – 2 AZR 229/21
BAG, Urteil vom 17.03.2016, 2 AZR 110/15
Brandenburgisches OLG, Urteil vom 25.11.2008 - 2 U 28/07
OLG Stuttgart, Urteil vom 10.10.2012 - 4 U 56/12
LAG Köln, Urteil vom 27.06.2019 - 6 Sa 149/19

Im Sinne der Rechtssicherheit danke ich Ihnen im Voraus.

Da ich in den üblichen Quellen leider nichts finden konnte – außer dem bereits o. gen. Fall – bitte ich auch um Angabe von Quellen, in denen bereits stattgefundene Amtshaftungsverfahren bei Richterfehlern nachzulesen sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Februar 2024
  • Frist
    3. April 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: We…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
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Betreff
Vermeidung von Amtshaftungsschäden durch richterliche Fehler [#301491]
Datum
28. Februar 2024 15:12
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Maßnahmen (z. B. Schulungen) ergreift die Justiz NRW zur Vermeidung von Amtshaftungsklagen aufgrund von Rechtsverletzungen durch Richter, um einerseits die Rechtssicherheit des Bürgers zu gewährleisten bzw. das Vertrauen des Bürgers in die Justiz zu stärken und andererseits zur Entlastung der Landeskasse? Bei der Frage geht es NICHT um die Einschränkung richterlicher Unabhängigkeit, also nicht um diesen Teil des Art. 97 Abs. 1 GG: "Die Richter sind unabhängig...", sondern um diesen Teil "...und nur dem Gesetze unterworfen." Eine Nachfrage beim Land NRW ergab, dass die Zuständigkeit für diese Fragestellung in Ihrem Ministerium liegt. Ein Beispiel für das von mir gemeinte könnte sein, wenn Richter bestehende Gesetze (materielles und formales Recht betreffend) und höchstrichterliche Rechtsprechung nachweislich ignorieren. Die Notwendigkeit von Schritten ergibt sich u. a. aus: Beschluss vom 22. August 2013 - 1 BvR 1067/12. In dem Verfahren musste das Land NRW hohen Schadensersatz zu Lasten des Steuerzahlers zahlen. Zu Ihrer Erleichterung benenne ich eine Arbeit des wissenschaftlichen Dienst des Bundestages und einige Urteile und Beschlüsse zum Thema: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages (WD 7 - 3000 - 083/23) BVerfG (1 BvR 2142/11) BGH, Beschluss vom 21.01.2020 - VI ZR 346/18 BGH, Beschluss vom 21.01.2016 - V ZR 183/15 BGH III ZR 32/1 04.11.2010 BGH (3 StR 498/14 BAG, Urteil vom 18.11.2021 – 2 AZR 229/21 BAG, Urteil vom 17.03.2016, 2 AZR 110/15 Brandenburgisches OLG, Urteil vom 25.11.2008 - 2 U 28/07 OLG Stuttgart, Urteil vom 10.10.2012 - 4 U 56/12 LAG Köln, Urteil vom 27.06.2019 - 6 Sa 149/19 Im Sinne der Rechtssicherheit danke ich Ihnen im Voraus. Da ich in den üblichen Quellen leider nichts finden konnte – außer dem bereits o. gen. Fall – bitte ich auch um Angabe von Quellen, in denen bereits stattgefundene Amtshaftungsverfahren bei Richterfehlern nachzulesen sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301491/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) - Antrag der Frau << A…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) - Antrag der Frau << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> vom 28.02.2024 über die Internetseite fragden-Staat.de
Datum
5. März 2024 13:22
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
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AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) - Antrag der Frau <&l…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) - Antrag der Frau << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> vom 28.02.2024 über die Internetseite fragden-Staat.de [#301491]
Datum
5. März 2024 20:49
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich habe in den links nachgeschaut und festgestellt, dass es keine Schulungen für Richter zum Thema Amtshaftung gibt. Das kann nur bedeuten, dass die Justiz entweder davon ausgeht, dass Richter keine Fehler machen oder man ohnehin als auf die "richterliche Unabhängigkeit" schiebt oder weil Bürger, die diesbzgl. klagen ohnehin verlieren werden. Zur zweiten Fragestellung ist zu sagen, dass es doch nicht zu den Aufgaben eines Anwalts gehört zu recherchieren und dass das der Bürger dafür zahlen muss, dass ein Anwalt "googelt". Und welchen Anwalt sollte man dann nehmen? Es steht doch nicht im Branchenbuch dabei, welcher Anwalt eine solche Klage schonmal geführt hat bzw. sich mit dem Thema auskennt. Das Land NRW verwies auf die Justiz NRW. Irgendwer muss doch darüber buchführen, wie viele Klagen es in dem Bereich schon gab und wo die Urteile zu finden sind. "Beratung" wäre, wenn ich jemanden suchte, der mir die Urteile erklärt. Das suche ich aber gar nicht. Zu den Expertenquellen wie "Beck" habe ich als "Normalsterbliche" keinen Zugang. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301491/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) - Antrag der Frau <&l…
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AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) - Antrag der Frau << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> vom 28.02.2024 über die Internetseite fragden-Staat.de [#301491]
Datum
5. März 2024 20:50
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich habe in den links nachgeschaut und festgestellt, dass es keine Schulungen für Richter zum Thema Amtshaftung gibt. Das kann nur bedeuten, dass die Justiz entweder davon ausgeht, dass Richter keine Fehler machen oder man ohnehin als auf die "richterliche Unabhängigkeit" schiebt oder weil Bürger, die diesbzgl. klagen ohnehin verlieren werden. Zur zweiten Fragestellung ist zu sagen, dass es doch nicht zu den Aufgaben eines Anwalts gehört zu recherchieren und dass das der Bürger dafür zahlen muss, dass ein Anwalt "googelt". Und welchen Anwalt sollte man dann nehmen? Es steht doch nicht im Branchenbuch dabei, welcher Anwalt eine solche Klage schonmal geführt hat bzw. sich mit dem Thema auskennt. Das Land NRW verwies auf die Justiz NRW. Irgendwer muss doch darüber buchführen, wie viele Klagen es in dem Bereich schon gab und wo die Urteile zu finden sind. "Beratung" wäre, wenn ich jemanden suchte, der mir die Urteile erklärt. Das suche ich aber gar nicht. Zu den Expertenquellen wie "Beck" habe ich als "Normalsterbliche" keinen Zugang. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301491/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen 1451E-Z.7/24 Mit freundlichen Grüßen
Von
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Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
Datum
8. März 2024 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,6 MB
1451E-Z.7/24 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#301491] Guten Tag, ich fasse Ih…
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Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#301491]
Datum
8. März 2024 13:02
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich fasse Ihre Antwort wie folgt zusammen: Ob Ihnen diese Information vorliegt oder nicht, ist Ihrer Antwort nicht zu entnehmen. Der Bürger, dem die Quellen eben nicht ohne weiteres zur Verfügung stehen, soll sich die Informationen darüber, ob und wie viel das Land NRW auf Kosten des Steuerzahlers für Amtshaftungsklagen ausgegeben hat oder noch ausgibt, was ja den entsprechenden Urteilen zu entnehmen wäre, auf eigene Kosten beschaffen. Mögliche Opfer von richterlichen Fehlern müssen also auch noch dafür zahlen, um herauszufinden wie die Chancen für Amtshaftung sind. Da es leider kein entsprechendes Feld gibt, müsste ich den Status der Anfrage mit "Anfrage abgelehnt" einstufen, denn "Information nicht vorhanden" kann ich mangels Kenntnis nicht wissen und daher auch nicht ankreuzen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301491/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#301491]
Guten Tag, meine Inform…
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Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#301491]
Datum
3. April 2024 06:31
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vermeidung von Amtshaftungsschäden durch richterliche Fehler“ vom 28.02.2024 (#301491) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Inform…
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AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#301491]
Datum
3. April 2024 06:31
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vermeidung von Amtshaftungsschäden durch richterliche Fehler“ vom 28.02.2024 (#301491) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#301491] 1451 E - Z. 7/24 Informatio…
Von
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Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#301491]
Datum
3. April 2024 09:04
Status
1451 E - Z. 7/24 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 28.02.2024 und Nachfrage vom 05.03.2024 Zuschriften vom 08.03.2024 und 03.04.2024 Meine Bescheide vom 05.03.2024 und 08.03.2024 (1451 E – Z. 7/24) Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihr unten angehängtes Schreiben verweise ich auf die o.g. Bescheide. Soweit Informationen zum Gegenstand Ihrer Anfragen vorlagen, wurden diese zugänglich gemacht. Im Übrigen begehrten Sie - Rechtsberatung, die durch die Justizverwaltung nicht gewährt werden darf, - Informationen, die hier nicht vorhanden sind (§ 4 Absatz 1 IFG NRW) und - Informationen, die öffentlich zugänglich sind (§ 5 Absatz 4 IFG NRW). Mit freundlichen Grüßen