Vermerk des Bundesfinanzministeriums zur Versicherungssteuerschuld des ADACs

Fast eine halbe Milliarde Euro Versicherungssteuer schuldet der Automobilclub dem Bund laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel. Das gehe aus einem Vermerk des Bundesfinanzministeriums hervor.

Aus Sicht der Prüfer hätten sich Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung ergeben, heißt es in dem Papier weiter. Das Finanzministerium sei allerdings anderer Auffassung und habe kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dem ADAC sei das beabsichtigte weitere Vorgehen im Grundsatz bekannt, zitiert das Blatt weiter.

Es wird um Übersendung des Vermerks gebeten, ggf. personenbezogene Daten können geschwärtz werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. März 2014
  • Frist
    10. April 2014
  • Ein:e Follower:in
Stephan Weinberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fast eine halbe …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Stephan Weinberger
Betreff
Vermerk des Bundesfinanzministeriums zur Versicherungssteuerschuld des ADACs [#5897]
Datum
9. März 2014 13:55
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fast eine halbe Milliarde Euro Versicherungssteuer schuldet der Automobilclub dem Bund laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel. Das gehe aus einem Vermerk des Bundesfinanzministeriums hervor. Aus Sicht der Prüfer hätten sich Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung ergeben, heißt es in dem Papier weiter. Das Finanzministerium sei allerdings anderer Auffassung und habe kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dem ADAC sei das beabsichtigte weitere Vorgehen im Grundsatz bekannt, zitiert das Blatt weiter. Es wird um Übersendung des Vermerks gebeten, ggf. personenbezogene Daten können geschwärtz werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Stephan Weinberger <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Stephan Weinberger

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Ihr Antrag vom 9. März 2014 Anliegendes Dokument erhalten Sie zur Kenntnis.
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Ihr Antrag vom 9. März 2014
Datum
27. März 2014 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
67,2 KB
Anliegendes Dokument erhalten Sie zur Kenntnis.