Vermerk zu Wirecard von Mai 2016

Den Vermerk der Bafin ans BMF von Mai 2016, in dem die Bafin laut FT Short-Sellers beschreibt (https://www.ft.com/content/34eeac68-e18c-49a0-bc75-436025979566)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Januar 2021
  • Frist
    13. Februar 2021
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Vermerk der …
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermerk zu Wirecard von Mai 2016 [#208279]
Datum
9. Januar 2021 12:28
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Vermerk der Bafin ans BMF von Mai 2016, in dem die Bafin laut FT Short-Sellers beschreibt (https://www.ft.com/content/34eeac68-e18c-49a0-bc75-436025979566)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 208279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208279/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Eingangsbestätigung Ihres IFG-Antrags Sehr geehrter Herr Semsrott, beigefügt erhalten Sie die Eingangsbestätigung…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres IFG-Antrags
Datum
20. Januar 2021 14:10
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
574,0 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, beigefügt erhalten Sie die Eingangsbestätigung zu Ihrem IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ihr Antrag vom 09.01.2021 - Mein Az. WA 25-QB 4100-2021/0001 Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Anlage erhalten …
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihr Antrag vom 09.01.2021 - Mein Az. WA 25-QB 4100-2021/0001
Datum
9. Februar 2021 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Anlage erhalten Sie den Bescheid zu dem von Ihnen am 09.01.2021 gestellten Antrag auf Informationszugang. Mit freundlichen Grüßen