Vermerk zur Veröffentlichungspflicht von Gutachten und Studien
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz HmbTG
Guten Tag,
ich beziehe mich auf die Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft in der Drucksache 20/9512.
Darin ist auf Seite 2 von einem Vermerk zur Veröffentlichungspflicht bei Gutachten und Studien die Rede:
"So ist beispielsweise der auf den ersten Blick wenig problematische Veröffentlichungsge-
genstand des § 3 Absatz 1 Nr. 8 HmbTG („Gutachten und Studien“) nach intensivem Diskurs mit den Fachbehörden letztlich in einem 23 Seiten umfassenden Vermerk unter Einbezug vielfältiger juristischer Implikationen kommentiert und geklärt worden. Außer einer Definition und Erläuterung der Begriffe „Gutachten“ und „Studien“ enthält der Vermerk auch umfangreiche Ausführungen zum Umfang der darauf bezogenen Veröffentlichungspflicht."
Ausschlussgründe, die einer Übermittlung an mich entgehen stehen würden, liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum31. März 2023
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3. Mai 2023
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