Vermerke über die Rolle der US-Basis Rammstein

die im Artikel genannten Vermerke, die durch die Zuleitung zur Presse nicht mehr geheim sind:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/us-drohnenkrieg-von-ramstein-berlin-ignoriert-interne-dokumente-a-1029596.html
Falls bei einer anderen Behörde entsprechende Vermerke vorliegen, bitte ich um Weiterleitung im Rahmen der Amtshilfe.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. April 2015
  • Frist
    23. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die im Artikel g…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermerke über die Rolle der US-Basis Rammstein [#9482]
Datum
21. April 2015 12:08
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die im Artikel genannten Vermerke, die durch die Zuleitung zur Presse nicht mehr geheim sind: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/us-drohnenkrieg-von-ramstein-berlin-ignoriert-interne-dokumente-a-1029596.html Falls bei einer anderen Behörde entsprechende Vermerke vorliegen, bitte ich um Weiterleitung im Rahmen der Amtshilfe.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
WG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ihre Anfrage vom 21. April 2015 (Antragsteller/in Antragsteller/in per Email…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ihre Anfrage vom 21. April 2015 (Antragsteller/in Antragsteller/in per Email <<E-Mail-Adresse>>
Datum
19. Mai 2015 07:37
Status
Warte auf Antwort
Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anfrage vom 21. April 2015 (Antragsteller/in Antragsteller/in per Email <<E-Mail-Adresse>> GZ: BMVg IUD I 4 - Az 01-05-01/00 - IFG-Anfrage Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 21. April 2015, die ich zur weiteren Bearbeitung erhalten habe. Die weitere Bearbeitung wird noch gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Ich werde unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen und bitte bis dahin um Geduld. Mit freundlichen Grüßen