Vermietung an nicht EU Bürger

Auf was muss ich achten wenn ich an nicht EU Bürger zum Beispiel ein möbliertes Zimmer vermieten möchte?Speziell in der Corona Zeit sind viele Dokumente zeitlich abgelaufen.Weil die Behörden zu waren.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. August 2020
  • Frist
    29. September 2020
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René Müller
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landesamt für Einwanderung Details
Von
René Müller
Betreff
Vermietung an nicht EU Bürger [#196022]
Datum
26. August 2020 16:01
An
Landesamt für Einwanderung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf was muss ich achten wenn ich an nicht EU Bürger zum Beispiel ein möbliertes Zimmer vermieten möchte?Speziell in der Corona Zeit sind viele Dokumente zeitlich abgelaufen.Weil die Behörden zu waren.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen René Müller Anfragenr: 196022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196022/
Mit freundlichen Grüßen René Müller
Landesamt für Einwanderung
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. August 2020 16:01
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesamt für Einwanderung
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Für Ihr Anliegen ist das Landesamt für Einwanderung nic…
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
AW: Vermietung an nicht EU Bürger [#196022]
Datum
3. September 2020 12:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Für Ihr Anliegen ist das Landesamt für Einwanderung nicht zuständig. Es klärt aufenthaltsrechtliche Fragen. Keine Fragen zu Vermietung von Wohnungen/Zimmern. Mit freundlichen Grüßen