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Vermietung bzw. Überlassung von Räumlichkeiten an "graue Wölfe"

Anfrage an: Stadt Reutlingen

am Sonntag de, 29.01.2024 veranstaltete die "Türkische Gemeinschaft Organisation Reutlingen und Umgebung e.V." laut deren Instagram-Profil (https://www.instagram.com/atf.reutlingenturkocagi/) ein Fusballturnier in der städtischen Turnhalle Hoffmannstraße 6 in 72770 Reutlingen (Betzingen).

O.g. Verein gehört zu den "grauen Wölfen", der laut Bundeszentrale für politische Bildung "größten rechtsextremen Organisation in Deutschland" (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Graue_W%C3%B6lfe / vgl. https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/260333/graue-woelfe-die-groesste-rechtsextreme-organisation-in-deutschland/)

Auf den sozialen Medien des o.g. Vereins finden sich Fotos von der Veranstaltung bei dem die gezeigten Personen den so genannten "Wolfsgruß" zeigen - in einer städtischen Räumlichkeit.

Bitte teilen Sie daher mit:
- Wie oft in den vergangenen Jahren städtische Räumlichkeiten für o.g. Verein zur Verfügung gestellt wurden
- Welche Mieteinnahmen dadurch ggf. generiert wurden
- Ob der Stadtverwaltung der politische Hintergrund des Vereins bekannt ist und hierzu ggf. Informationen mit dem Landesamt für Verfassungsschutz herangezogen werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: am Sonntag de, 29.01.2024 veransta…
An Stadt Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermietung bzw. Überlassung von Räumlichkeiten an "graue Wölfe" [#298699]
Datum
29. Januar 2024 18:52
An
Stadt Reutlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am Sonntag de, 29.01.2024 veranstaltete die "Türkische Gemeinschaft Organisation Reutlingen und Umgebung e.V." laut deren Instagram-Profil (https://www.instagram.com/atf.reutlingenturkocagi/) ein Fusballturnier in der städtischen Turnhalle Hoffmannstraße 6 in 72770 Reutlingen (Betzingen). O.g. Verein gehört zu den "grauen Wölfen", der laut Bundeszentrale für politische Bildung "größten rechtsextremen Organisation in Deutschland" (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Graue_W%C3%B6lfe / vgl. https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/260333/graue-woelfe-die-groesste-rechtsextreme-organisation-in-deutschland/) Auf den sozialen Medien des o.g. Vereins finden sich Fotos von der Veranstaltung bei dem die gezeigten Personen den so genannten "Wolfsgruß" zeigen - in einer städtischen Räumlichkeit. Bitte teilen Sie daher mit: - Wie oft in den vergangenen Jahren städtische Räumlichkeiten für o.g. Verein zur Verfügung gestellt wurden - Welche Mieteinnahmen dadurch ggf. generiert wurden - Ob der Stadtverwaltung der politische Hintergrund des Vereins bekannt ist und hierzu ggf. Informationen mit dem Landesamt für Verfassungsschutz herangezogen werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298699/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Reutlingen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre nachstehende Anfrage hat die Stadtverwaltung erreicht, ihren Eingang…
Von
Stadt Reutlingen
Betreff
WG: Vermietung bzw. Überlassung von Räumlichkeiten an "graue Wölfe" [#298699]
Datum
31. Januar 2024 11:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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11,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre nachstehende Anfrage hat die Stadtverwaltung erreicht, ihren Eingang bestätige ich Ihnen hiermit. Weil sich Ihre Anfrage auf die konkrete Vermietung einer Turnhalle der Stadt Reutlingen bezieht, wurde Ihre Mail an uns, das Amt für Schulen, Jugend und Sport zur Beantwortung gegeben. Wir können diese ohne größeren Aufwand in Bezug auf Sporthallen gebührenfrei beantworten. Ihre Anfrage hatte aber ganz allgemein "städtische Räumlichkeiten" zum Inhalt. Dies geht weit über unseren Amtsbereich hinaus und bräuchte die Beteiligung weiterer Ämter, die vermietbare Räumlichkeiten in ihrer Zuständigkeit haben. Eine solche umfängliche Beantwortung wäre mit Gebühren verbunden zu deren Höhe ich leider keine Aussage treffen kann. Ich bitte Sie daher um eine kurze Rückmeldung, ob wir Ihre Frage in Bezug auf Sporthallen beantworten sollen oder unter Beteiligung weiterer Ämter der Stadtverwaltung. Vielen Dank und freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Bitte beantworten Sie zunächst den Teil d…
An Stadt Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vermietung bzw. Überlassung von Räumlichkeiten an "graue Wölfe" [#298699]
Datum
31. Januar 2024 11:33
An
Stadt Reutlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Bitte beantworten Sie zunächst den Teil den Sie gebührenfrei beantworten könne. Eine juristische Prüfung ob ein Gebührenbescheid zum weiteren Teil der Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes angemessen und berechtigt ist behalte ich mir vor. Zur weiteren Entscheidung meinerseits würden daher auch die konkret verlangten Gebühren benötigt werden. .... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 298699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298699/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>

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Stadt Reutlingen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: - Wie oft in den vergangenen Jah…
Von
Stadt Reutlingen
Betreff
WG: Vermietung bzw. Überlassung von Räumlichkeiten an "graue Wölfe" [#298699]
Datum
31. Januar 2024 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: - Wie oft in den vergangenen Jahren städtische Räumlichkeiten für o.g. Verein zur Verfügung gestellt wurden Die Belegung der Sporthalle Betzingen am 28.01.2024 durch den Verein "Türkische Gemeinschaft Organisation Reutlingen und Umgebung e.V." war die erste Vermietung einer städtischen Sportstätte, die in der Verwaltung des Amts für Schulen, Jugend und Sport steht, an diesen Verein. Weitere Vermietungen sind nicht bekannt. Von einer Erhebung innerhalb der Stadtverwaltung sehen wir wegen des hohen Aufwands ab. - Welche Mieteinnahmen dadurch ggf. generiert wurden Die Mieteinnahmen richten sich nach der auf der Homepage der Stadt hinterlegten "Mietpreisliste II" ( https://www.reutlingen.de/de/Leben/Sport-Freizeit/Sportstaetten/Turn-Sporthallen ) und betragen 352,00 ?. - Ob der Stadtverwaltung der politische Hintergrund des Vereins bekannt ist und hierzu ggf. Informationen mit dem Landesamt für Verfassungsschutz herangezogen werden. Der Hintergrund ist bekannt. Deshalb wurde bereits vor vielen Jahren die Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit dem Verein eingestellt. Der Verein erhielt Zugang zu städtischen öffentlichen Einrichtungen (Sporthalle) nach § 10 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Freundliche Grüße
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.