Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer Katzenfutter kauft, zahlt nur sieben Prozent Mehrwertsteuer. Bei Babynahrung hingegen fällt der volle Steuersatz von 19 Prozent an.
Womit lässt sich dies rechtfertigen.
Heute ist z.B. die Katzen- und Hundehaltung ein Luxusproblem. Es gibt immer mehr Katzen und Hunde.
Die Katzen sorgen dafür, dass in Wohngebieten immer mehr Singvögel verschwinden. Hunde hinterlassen ihre Notdurft in unserer Natur. Aufgestellte Hundetoilletten mit kostenlosen Beuteln werden von den wenigsten genutzt. Statt dessen werden diese oft in der freien Natur oder auf bewirtschafteten Feldern entsorgt.
Jegliche Hinweise durch die Ordnungsämter der Gemeinden werden ignoriert.
Insofern ist es längst überfällig, auch für derartige Tiernahrung den vollen Umsatzsteuerbetrag von derzeit 19 % in Anrechnung zu bringen. Ausnahmen könnten für z.B. allein stehende ältere Menschen in Form von Verzicht auf die Hundesteuer erfolgen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Westenfelder
Anfragenr: 243029
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Postanschrift
Helmut Westenfelder
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