Vermittlungsquoten in Ausbildung durch die BerufseinstiegsbegleiterInnen der Träger in Berlin und der Bundesrepublik

Zum einen die Vermittlungsquoten in Ausbildung durch die Berufseinstiegbegleitung (BerEB) nach §49 SGB III und §45 SGB III der TeilnehmerInnen durch die verschiedenen sozialen Träger im Bundesland Berlin und zum anderen die Vermittlungsquoten im Vergleich aus den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland, die an diesem Projekt teilgenommen haben.
Exemplarisch hätte ich gerne die Vermittlungsquoten für die Jahre 2017 und 2018 zur Verfügung gestellt bekommen.
Das Pilotprojekt der Berufseinstiegsbegleitung wurde aus den öffentlichen Geldern vom ESF (Europäischen Sozialfond) sowie der Bundesagentur für Arbeit finanziert und daher erbitte ich Auskunft über die Ergebnisse dieser geförderten Maßnahme.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zum einen die Ve…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlungsquoten in Ausbildung durch die BerufseinstiegsbegleiterInnen der Träger in Berlin und der Bundesrepublik [#62396]
Datum
18. März 2019 14:16
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zum einen die Vermittlungsquoten in Ausbildung durch die Berufseinstiegbegleitung (BerEB) nach §49 SGB III und §45 SGB III der TeilnehmerInnen durch die verschiedenen sozialen Träger im Bundesland Berlin und zum anderen die Vermittlungsquoten im Vergleich aus den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland, die an diesem Projekt teilgenommen haben. Exemplarisch hätte ich gerne die Vermittlungsquoten für die Jahre 2017 und 2018 zur Verfügung gestellt bekommen. Das Pilotprojekt der Berufseinstiegsbegleitung wurde aus den öffentlichen Geldern vom ESF (Europäischen Sozialfond) sowie der Bundesagentur für Arbeit finanziert und daher erbitte ich Auskunft über die Ergebnisse dieser geförderten Maßnahme.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.03.2019 zum …
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Vermittlungsquoten in Ausbildung durch die BerufseinstiegsbegleiterInnen der Träger in Berlin und der Bundesrepublik [#62396]
Datum
20. März 2019 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.03.2019 zum Thema Vermittlungsquoten/Berufseinstiegsbegleitung. Ihrem Antrag wird stattgegeben. Anbei finden Sie einen link zu dem aktuellen Bericht der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Eingliederungs- und Verbleibsquoten: https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31934/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId=17442&year_month=aktuell&year_month.GROUP=1&search=Suchen Darin enthalten sind: • Eingliederungsquote: Anteil der svB an allen Austritten 6 Monate nach Austritt aus der Berufseinstiegsbegleitung • Verbleibsquote: Anteil der Nicht-Arbeitslosen an allen Austritten 6 Monate nach Austritt aus der Berufseinstiegsbegleitung • Unterscheidung nach Rechtskreisen (je eine Datei) • Differenzierung nach Ländern (Tabellenblätter) • Dargestellt ist der derzeit aktuellste Zeitraum März 2017 bis Februar 2018 (resultierend aus versch. Wartezeiten, siehe auch methodische Hinweise in den Dateien) Bei Rückfragen steht Ihnen der Statistik Service der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Service/Kontakt/Kontakt-Nav.html Mit freundlichen Grüßen