Vermögensabschöpfende Maßnahmen Geldwäscheprävention (2021/2022)

Informationen beziehungsweise Dokumente aus denen für die Jahre 2021 und 2022 hervorgeht:

-Wie hoch das Gesamtvolumen der zur Sicherstellung angeordneten Vermögenswerte ist?

-Wie hoch das Gesamtvolumen der tatsächlich sichergestellten Vermögenswerte ist?

-Wie hoch ist das Volumen der sichergestellten Vermögenswerte nach Art (Bargeld, Güter, Immobilien, Kryptowährungen etc.) ist?

Ich frage hierzu Informationen sowie die interne und externe Kommunikation diesbezüglich an.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Mai 2023
  • Frist
    7. Juni 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen beziehungsweise Dokumen…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermögensabschöpfende Maßnahmen Geldwäscheprävention (2021/2022) [#278116]
Datum
5. Mai 2023 17:14
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen beziehungsweise Dokumente aus denen für die Jahre 2021 und 2022 hervorgeht: -Wie hoch das Gesamtvolumen der zur Sicherstellung angeordneten Vermögenswerte ist? -Wie hoch das Gesamtvolumen der tatsächlich sichergestellten Vermögenswerte ist? -Wie hoch ist das Volumen der sichergestellten Vermögenswerte nach Art (Bargeld, Güter, Immobilien, Kryptowährungen etc.) ist? Ich frage hierzu Informationen sowie die interne und externe Kommunikation diesbezüglich an.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278116/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 05.05.2023 auf Informationserteilung…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
AW: Vermögensabschöpfende Maßnahmen Geldwäscheprävention (2021/2022) [#278116]
Datum
15. Mai 2023 17:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 05.05.2023 auf Informationserteilung nach dem IFG. Das Verwaltungsverfahren zu Ihrem Antrag auf Informationszugang gemäß § 1 Abs. 1 IFG führe ich unter folgendem Aktenzeichen GW 11-FR 6180-2023/0001. Ich bitte Sie, dieses Aktenzeichen im zukünftigen Schriftverkehr mit mir anzugeben. Ich möchte Sie ergänzend kurz auf folgende Informationen hinweisen: Die BaFin ist für die Sicherstellung von Vermögenswerten als strafprozessuale Maßnahme nicht zuständig. Dementsprechend liegen diesseits weder Informationen noch interne oder externe Kommunikation vor. Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihrem Informationsbegehren damit bereits genüge getan ist. Ich teile Ihnen mit, dass für eine weitergehende Information eventuell eine Gebühr nach § 10 IFG i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (im Folgenden: IFGGebV) und der Anlage zum IFGGebV erhoben werden kann. Ob Gebühren anfallen werden und auch zur Höhe der Gebühren kann ich zu diesem Verfahrensstand noch nicht abschließend bewerten. Ich werde vor dem Erlass eines Bescheids bezüglich der Gebührenhöhe erneut mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung Informationen zum Datenschutz und zu der Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf der Internetpräsenz der BaFin unter https://www.bafin.de/dok/11142484. Recht, den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen Gemäß § 12 IFG haben Sie das Recht, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anzurufen, wenn Sie Ihre Rechte nach dem IFG als verletzt ansehen sollten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Auskunft. Meinem Informationsbegehren damit genüge getan. Mit freundlichen Grüße…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermögensabschöpfende Maßnahmen Geldwäscheprävention (2021/2022) [#278116]
Datum
16. Juni 2023 11:45
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Auskunft. Meinem Informationsbegehren damit genüge getan. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 278116 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]