Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Vermögen der UdSSR (Sowjetunion) in Deutschland

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

1. haben Sie Information über das Vermögen der UdSSR (Sowjetunion) in Deutschland?
2. wer verwaltet Vermögen der UdSSR (Sowjetunion) in Deutschland?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Mai 2018
  • Frist
    16. Juni 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. habe…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermögen der UdSSR (Sowjetunion) in Deutschland [#29781]
Datum
15. Mai 2018 09:57
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. haben Sie Information über das Vermögen der UdSSR (Sowjetunion) in Deutschland? 2. wer verwaltet Vermögen der UdSSR (Sowjetunion) in Deutschland?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Deutsche Bundesbank
Sehr geehrtAntragsteller/in um Ihren IFG Antrag vom 15.Mai 2018 förmlich zu bescheiden, benötigen wir ihre zustel…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort: Vermögen der UdSSR (Sowjetunion) in Deutschland [#29781]
Datum
8. Juni 2018 08:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in um Ihren IFG Antrag vom 15.Mai 2018 förmlich zu bescheiden, benötigen wir ihre zustellfähige Postadresse. Bitte senden Sie diese bis spätestens zum 14.6.2018 per Mail an die E Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> Sollte uns bis zu diesem Termin keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehen wir davon aus, dass die weitere Bearbeitung nicht gewünscht ist. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.