Vermögensrechtliche Ansprüche

Informationen zu vermögensrechtlichen Ansprüche in den ehemals deutschen Ostgebieten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu…
An Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermögensrechtliche Ansprüche [#195554]
Datum
19. August 2020 12:59
An
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu vermögensrechtlichen Ansprüche in den ehemals deutschen Ostgebieten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 195554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/195554/upload/3c39278407f90ffd95226980ba154e9a99f5c7d6/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrer Bitte entsprechend, bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer unten ste…
Von
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Betreff
WG: [EXTERN] Vermögensrechtliche Ansprüche [#195554]
Datum
20. August 2020 14:43
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Julia-Mail-Pruefbericht.txt
1,5 KB
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrer Bitte entsprechend, bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer unten stehenden Mail, welche sie am Mittwoch, den 19. August 2020, 12:59 Uhr, der Poststelle des BADV zugesandt haben. Im Auftrag G. Körner _________________________ Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen Bereich: Informationsfreiheitsgesetz - Dienstsitz Berlin - DGZ Ring 12, 13086 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre Anfrage „Vermögensrechtliche Ansprüche [#195554]“:…
Von
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Betreff
AW: Vermögensrechtliche Ansprüche [#195554]
Datum
17. September 2020 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre Anfrage „Vermögensrechtliche Ansprüche [#195554]“: „bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu vermögensrechtlichen Ansprüche in den ehemals deutschen Ostgebieten“, verweise ich auf § 9 Abs. 3 IFG: "Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann". Ausnahmsweise beantworte ich Ihre Anfrage. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) entscheidet über Anträge zu unrechtmäßigen Vermögensverlusten aus der Zeit des Nationalsozialismus (1933 - 1945). Durch Rückübertragung oder Entschädigung werden Vermögensverluste von Menschen ausgeglichen, die zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 aus rassischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen durch Zwangsmaßnahmen unrechtmäßig ihr Vermögen verloren haben. Das betrifft Vermögensverluste, die auf dem Gebiet der neuen Bundesländer und Berlin (Ost) eingetreten sind und von der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nicht entschädigt wurden. Nach dem Umbruch in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Jahr 1989 stellte sich die Aufgabe, das in 40 Jahren Zweistaatlichkeit eingetretene Teilungsunrecht sozial verträglich zu beseitigen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage www.badv.bund.de unter „Offene Vermögensfragen“. Die Zuständigkeit des BADV bei vermögensrechtlichen Ansprüchen ist auf den Geltungsbereich des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz - VermG) beschränkt. Vermögensrechtliche Ansprüche in den "ehemals deutschen Ostgebieten" fallen nicht darunter, so dass im BADV auch keine Informationen hierzu vorliegen. Diese Auskunft ist nach § 10 Abs. 1 IFG gebührenfrei („einfache Auskünfte“). Mit freundlichen Grüßen