Sehr
<< Antragsteller:in >>
Bezug nehmend auf Ihre Anfrage „Vermögensrechtliche Ansprüche [#195554]“:
„bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu vermögensrechtlichen Ansprüche in den ehemals deutschen Ostgebieten“,
verweise ich auf § 9 Abs. 3 IFG: "Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann".
Ausnahmsweise beantworte ich Ihre Anfrage.
Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) entscheidet über Anträge zu unrechtmäßigen Vermögensverlusten aus der Zeit des Nationalsozialismus (1933 - 1945). Durch Rückübertragung oder Entschädigung werden Vermögensverluste von Menschen ausgeglichen, die zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 aus rassischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen durch Zwangsmaßnahmen unrechtmäßig ihr Vermögen verloren haben. Das betrifft Vermögensverluste, die auf dem Gebiet der neuen Bundesländer und Berlin (Ost) eingetreten sind und von der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nicht entschädigt wurden. Nach dem Umbruch in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Jahr 1989 stellte sich die Aufgabe, das in 40 Jahren Zweistaatlichkeit eingetretene Teilungsunrecht sozial verträglich zu beseitigen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage
www.badv.bund.de unter „Offene Vermögensfragen“.
Die Zuständigkeit des BADV bei vermögensrechtlichen Ansprüchen ist auf den Geltungsbereich des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz - VermG) beschränkt.
Vermögensrechtliche Ansprüche in den "ehemals deutschen Ostgebieten" fallen nicht darunter, so dass im BADV auch keine Informationen hierzu vorliegen.
Diese Auskunft ist nach § 10 Abs. 1 IFG gebührenfrei („einfache Auskünfte“).
Mit freundlichen Grüßen