Vernetzung von Ampeln auf der B56

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir ist beim Fahren auf der B56 in Sankt Augustin aufgefallen, dass der Verkehrsfluss immer wieder durch auf rot schaltende Ampeln unterbrochen wird. Aus Bonn kenne ich Straßen wie die Friedrich-Ebert-Allee, bei denen Schaltzeiten aufeinander abgestimmt sind.

- Daher würde mich interessieren, ob die Ampeln auf der B56 zwischen den Kreuzungen B56/Heckenweg und B56/A560 miteinander vernetzt oder die Schaltzeiten aufeinander abgestimmt sind.
- Wenn ja, gibt es einen Bericht oder ein Gutachten über den Erfolg dieser Maßnahme?
- Wenn nein, aus welchem Grund wurde diese Maßnahme bisher (insbesondere mit Blick auf den Klimaschutz) nicht ergriffen bzw. für wann ist diese geplant?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

//Erneute Nachfrage Mitte Januar

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist beim Fahre…
An Kommunalverwaltung Sankt Augustin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vernetzung von Ampeln auf der B56 [#263830]
Datum
23. November 2022 11:49
An
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist beim Fahren auf der B56 in Sankt Augustin aufgefallen, dass der Verkehrsfluss immer wieder durch auf rot schaltende Ampeln unterbrochen wird. Aus Bonn kenne ich Straßen wie die Friedrich-Ebert-Allee, bei denen Schaltzeiten aufeinander abgestimmt sind. - Daher würde mich interessieren, ob die Ampeln auf der B56 zwischen den Kreuzungen B56/Heckenweg und B56/A560 miteinander vernetzt oder die Schaltzeiten aufeinander abgestimmt sind. - Wenn ja, gibt es einen Bericht oder ein Gutachten über den Erfolg dieser Maßnahme? - Wenn nein, aus welchem Grund wurde diese Maßnahme bisher (insbesondere mit Blick auf den Klimaschutz) nicht ergriffen bzw. für wann ist diese geplant? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263830/
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit leite ich Ihre Anfrage an den zuständigen Fachbereich Stadtplanu…
Von
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Betreff
AW: Vernetzung von Ampeln auf der B56 [#263830]
Datum
24. November 2022 08:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit leite ich Ihre Anfrage an den zuständigen Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung weiter. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Anfrage „Vernetzung von Ampeln auf der B56“ vom 23.11.2022 (#263830) wurde von Ihnen nicht in de…
An Kommunalverwaltung Sankt Augustin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vernetzung von Ampeln auf der B56 [#263830]
Datum
30. Dezember 2022 12:39
An
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage „Vernetzung von Ampeln auf der B56“ vom 23.11.2022 (#263830) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Beste Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst bitte ich Sie um Entschuldigung für die verspätete Antwort: Aus …
Von
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Betreff
AW: Vernetzung von Ampeln auf der B56 [#263830]
Datum
13. Januar 2023 13:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst bitte ich Sie um Entschuldigung für die verspätete Antwort: Aus Gründen, die ich noch nicht abschließend klären konnte, ist bei der Weiterleitung Ihres Anliegens etwas falsch gelaufen, so dass Ihr Anliegen mich als zuständigen Verkehrsplaner erst jetzt erreicht hat. Die Signalsteuerung im Zuge der B 56 in Sankt Augustin unterliegt zahlreichen komplexen Einflüssen, die eine Koordinierung massiv beeinflussen. Eine adäquate Beantwortung Ihrer Fragestellung erfordert daher einigen Aufwand; auch muss ich noch ein paar Dinge recherchieren, die vor meinem Dienstantritt bei der Stadt Sankt Augustin eingerichtet wurden. Daher muss ich Sie nochmals um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für den Zwischenstand. Reicht es Ihnen, wenn ich die Frist um einen Mon…
An Kommunalverwaltung Sankt Augustin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vernetzung von Ampeln auf der B56 [#263830]
Datum
14. Januar 2023 14:42
An
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für den Zwischenstand. Reicht es Ihnen, wenn ich die Frist um einen Monat (bis zum 31.01.2023) verlängere? Beste Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263830/
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Sehr << Antragsteller:in >> grundsätzlich sind die Signalanlagen im Zuge der B 56 in Sankt Augustin …
Von
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Betreff
AW: Vernetzung von Ampeln auf der B56 [#263830]
Datum
19. Januar 2023 20:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> grundsätzlich sind die Signalanlagen im Zuge der B 56 in Sankt Augustin koordiniert. Zuletzt wurden auf Grundlage eines Gutachtens der Firma Gevas (2017) im Jahr 2018 in einem Teilabschnitt der B 56 neue Steuergeräte der Firma Siemens aufgestellt, die eine verbesserte Koordinierung ermöglichen. Dafür, dass auf der B 56 dennoch keine durchgehende "Grüne Welle" zu fahren ist, gibt es zahlreiche Gründe, die durch keine noch so "intelligente" Ampeltechnik hinreichend kompensiert werden können: · Eine wirklich gut funktionierende Grüne Welle gibt es nur auf Straßen, die keinen relevanten Einflüssen durch die Querstraßen ausgesetzt sind. Die B 56 in Sankt Augustin ist hingegen ganz besonders vielen, teilweise zwingend übergeordneten Einflüssen in Querrichtungen ausgesetzt. Darin unterscheidet sie sich auch deutlich von der Friedrich-Ebert-Allee in Bonn. · Grundsätzlich gilt die Regel, dass eine Grüne Welle insbesondere auf hochbelasteten Straßen wie der B 56 durch starke Querverkehrsströme immer durchbrochen wird. Dies ist in Sankt Augustin am Knotenpunkt mit der ebenfalls stark belasteten L 143 (Hennefer Str./Arnold-Janssen-Str.) sehr deutlich der Fall, aber auch an der Anschlussstelle der A 560. · Weitere Einflüsse ergeben sich durch die dicht parallel verlaufende Stadtbahnlinie: Aufgrund des zwingend erforderlichen absoluten Vorrangs der Stadtbahn greifen die Schrankenschließungen zu jedem beliebigen Zeitpunkt in die Steuerung unmittelbar benachbarter Knotenpunkte ein, um u.a. sicherzustellen, dass die Bahnübergänge geräumt werden und es auch nicht zu Rückstauungen von den geschlossenen Schranken in den Knotenpunkt kommt. Das Signalprogramm läuft erst dann wieder "normal" weiter, wenn die Bahn den Bahnübergang geräumt hat und die Schranken geöffnet sind. Diese Zeitpunkte sind nicht berechenbar, da sie sich aus dem Zeitpunkt der tatsächlichen Räumung des Bahnübergangs ergeben. Im Ergebnis kann die Grüne Welle dann nicht mehr "passen". Diese Situation ergibt sich insbesondere am Knotenpunkt mit der L 143, aber z.B. auch an der Kreuzung mit der Husarenstraße. · Völlig unabhängig von den vorgenannten Einflüssen darf insbesondere nicht übersehen werden, dass sich die B 56 mit der bestehenden Kfz-Verkehrsbelastung an der Leistungsfähigkeitsgrenze bewegt. Prof. Bernhard Friedrich von der TU Braunschweig warnt daher auch vor zu großen Hoffnungen in neue Technik: "Die Ampel allein kann´s nicht richten. Irgendwann ist die Straße einfach voll" (ADAC Motorwelt; 5/2016). Genau das ist bei der B 56 der Fall. Ich hoffe, ich konnte Ihnen nachvollziehbar darlegen, warum für Sie trotz faktisch vorhandener Koordinierung der Eindruck entstehen kann, dass es ein solche nicht zu geben scheint. Da es Politikern ähnlich geht, werden entsprechende Anliegen und Anträge der Politik regelmäßig an die Verwaltung herangetragen, so dass Sie sicher sein können, dass hier alle Möglichkeiten ausgelotet worden sind. Für die zukünftige Entwicklung noch folgende Informationen: Ab vsl. Dezember 2026 wird die Taktung auf der Stadtbahnlinie verdoppelt, wodurch die vorgenannten Einflüsse verstärkt werden. Daher wird im Rahmen einer zweiten Stufe der sogenannten "Korridorstudie Linie 66 in Sankt Augustin" u.a. mit einer aufwändigen Mikrosimulation die zukünftige Situation abgeschätzt und nach Kompensationsmöglichkeiten gesucht. Dazu gehört nach bisherigem Stand voraussichtlich u.a. ein Umbau der Kreuzung B 56/L 143, um hier einen besseren Verkehrsfluss zu ermöglichen. Für genauere Informationen zu diesem Themenkomplex steht ihnen auf der Website der Stadt Sankt Augustin das Bürgerinformationssystem zur Verfügung, in dem alle öffentlichen Rats- und Ausschussvorlagen sowie Sitzungsprotokolle hinterlegt sind (http://session.sankt-augustin.de/bi/info.asp). Für Ihre Fragestellung empfehle ich Ihnen einen gelegentlichen Blick auf die Sitzungen des Ausschuss für Mobilität. Hinterlegt sind hier regelmäßig die Fachvorträge von Gutachtern im Ausschuss sowie häufig auch die Gutachten selbst. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort und auch den hilfreichen Hinweis zur Takt…
An Kommunalverwaltung Sankt Augustin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vernetzung von Ampeln auf der B56 [#263830]
Datum
21. Januar 2023 13:41
An
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort und auch den hilfreichen Hinweis zur Taktverdichtung der Linie 66. Beste Grüße und ein schönes Wochenende << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263830/