Vernetzung von Ampeln auf der B56
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ist beim Fahren auf der B56 in Sankt Augustin aufgefallen, dass der Verkehrsfluss immer wieder durch auf rot schaltende Ampeln unterbrochen wird. Aus Bonn kenne ich Straßen wie die Friedrich-Ebert-Allee, bei denen Schaltzeiten aufeinander abgestimmt sind.
- Daher würde mich interessieren, ob die Ampeln auf der B56 zwischen den Kreuzungen B56/Heckenweg und B56/A560 miteinander vernetzt oder die Schaltzeiten aufeinander abgestimmt sind.
- Wenn ja, gibt es einen Bericht oder ein Gutachten über den Erfolg dieser Maßnahme?
- Wenn nein, aus welchem Grund wurde diese Maßnahme bisher (insbesondere mit Blick auf den Klimaschutz) nicht ergriffen bzw. für wann ist diese geplant?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
//Erneute Nachfrage Mitte Januar
Anfrage erfolgreich
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Datum23. November 2022
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31. Januar 2023
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