Veröffentlichung aller erhobenen Rohdaten des Breitband-Monitor

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Ich bitte um die Veröffentlichung aller erhobener Rohdaten des Breitband-Monitor, welche über die bereitgestellte Software unter https://breitband-monitor.de/ erhoben werden. Sollte es nicht möglich sein die Rohdaten auf Grund von DSGVO Bestimmungen bereitzustellen, bitte ich um eine Herausgabe der anonymisierten Rohdaten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. August 2022
  • Frist
    1. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um die …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veröffentlichung aller erhobenen Rohdaten des Breitband-Monitor [#257972]
Datum
29. August 2022 09:58
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um die Veröffentlichung aller erhobener Rohdaten des Breitband-Monitor, welche über die bereitgestellte Software unter https://breitband-monitor.de/ erhoben werden. Sollte es nicht möglich sein die Rohdaten auf Grund von DSGVO Bestimmungen bereitzustellen, bitte ich um eine Herausgabe der anonymisierten Rohdaten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257972 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257972/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 29.08.2022 hatten Sie einen Antrag auf Auskunft nach dem I…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Veröffentlichung aller erhobenen Rohdaten des Breitband-Monitor [#257972]
Datum
8. September 2022 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 29.08.2022 hatten Sie einen Antrag auf Auskunft nach dem IFG über fragdenstaat.de (#257972) gestellt und um die Veröffentlichung aller erhobener Rohdaten des Breitband-Monitors gebeten, welche über die bereitgestellte Software unter https://breitband-monitor.de/ erhoben werden. Sollte es nicht möglich sein, die Rohdaten auf Grund von DSGVO Bestimmungen bereitzustellen, baten Sie um eine Herausgabe der anonymisierten Rohdaten. Unter https://breitband-monitor.de/ wird seitens der Bundesnetzagentur keine Software bereitgestellt, über die Rohdaten erhoben werden. Der gewünschte Informationszugang ist daher nicht möglich. Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen