Veröffentlichung Az: 406 HKO 7/23
Entscheidung zu Landgericht Hamburg, Beschluss vom 31.01.2023, Az.: 406 HKO 7/23
Es besteht öffentliches Interesse an der Veröffentlichung der Entscheidung, da die Firma BEMER in der Vergangenheit mit den nun verbotenen Aussagen stark Werbung betrieben hat und die eventuell betroffenen Kunden ein Recht auf Information haben (auch wenn der Entscheid noch nicht rechtskräftig ist). Die beteiligte Anwaltskanzlei hat ebenfalls eine Pressemitteilung dazu heraus gegeben https://www.sbs-legal.de/blog/wirkungsaussagen-zu-bemer-geraet-verboten-statements-of-effect-regarding-bemer-device-prohibited
Im Falle noch anhängiger Verfahren bitte ich Sie mir die entsprechenden Aktenzeichen mitzuteilen.
Anfrage erfolgreich
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Datum13. August 2023
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16. September 2023
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