Veröffentlichung der amtlichen Lebensmittelüberwachung ähnlich der Nachbarstadt Mannheim

Wieso wird bisher in Ludwigshafen abweichend zum LK Rhein-Pfalz sowie der benachbarten Stadt Mannheim die Lebensmittelkontrolle nicht veröffentlicht?

Es muss für jedes Objekt eine seperate Anfrage gestartet werden, was die Transparenz meiner Meinung nach hindert.

Als Bürger möchte ich wissen, welche Lokale in der Vergangenheit (Stadt Mannheim z.b. ~ 8 Monate) einen Mangel bei der Lebensmittelkontrolle hatten um diese ggf zu meiden oder um verschiedene Beschwerden in der Vergangenheit nachzuvollziehen.

Ich bitte um Ihre Stellungnahme.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juli 2023
  • Frist
    2. September 2023
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Roland R
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso wird bisher in Ludwigshafen …
An Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung Details
Von
Roland R
Betreff
Veröffentlichung der amtlichen Lebensmittelüberwachung ähnlich der Nachbarstadt Mannheim [#285021]
Datum
29. Juli 2023 12:21
An
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieso wird bisher in Ludwigshafen abweichend zum LK Rhein-Pfalz sowie der benachbarten Stadt Mannheim die Lebensmittelkontrolle nicht veröffentlicht? Es muss für jedes Objekt eine seperate Anfrage gestartet werden, was die Transparenz meiner Meinung nach hindert. Als Bürger möchte ich wissen, welche Lokale in der Vergangenheit (Stadt Mannheim z.b. ~ 8 Monate) einen Mangel bei der Lebensmittelkontrolle hatten um diese ggf zu meiden oder um verschiedene Beschwerden in der Vergangenheit nachzuvollziehen. Ich bitte um Ihre Stellungnahme.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Roland R Anfragenr: 285021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285021/
Mit freundlichen Grüßen Roland R

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Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Sehr geehrter Herr Roland R. Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.07.2023. Da das zur Entscheidung über Ihren Ant…
Von
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Bereich Öffentliche Ordnung
Betreff
WG: Veröffentlichung der amtlichen Lebensmittelüberwachung ähnlich der Nachbarstadt Mannheim [#285021]
Datum
31. Juli 2023 09:31
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Roland R. Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.07.2023. Da das zur Entscheidung über Ihren Antrag erforderliche Verwaltungsverfahren auf dem Postweg durchgeführt wird, müssen Sie Ihre vollständige Anschrift angeben. Ohne Ihre Adresse ist keine Bearbeitung möglich. Es werden für Sie keine Kosten entstehen. Mit freundlichen Grüßen