Veröffentlichung der historischen Ortsnetzbereichsgrenzen

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Alle vorliegenden historischen Ortsnetzbereichsgrenzen (ONB-Grenzen) als GIS-Datensatz.

Auch wenn die historischen Datensätze nicht für die Zuordnung von Zuteilungsnehmern zu Ortsnetzbereichen verwendet werden dürfen und teilweise mit Wirkung zum 11.03.2016 zurückgezogen wurden, besteht ein Interesse in der Bevölkerung und entsprechend auf für Forschung und Lehre. So sind die die Ortsnetzbereichsgrenzen beispielsweise von historischem Wert, da sie sich an untergegangenen Gebietseinheiten orientieren können. Ferner waren die ONB-Grenzen die Manifestation der jeweils vorherrschenden Rechtsprechung und stehen daher zwangsläufig im öffentlichen Interesse.

Da Ihre Behörde die Daten in regelmäßigen Abständen über die eigene Website öffentlich zugänglich macht und gemacht hat, liegen die Datensätze bereits digital vor. Es dürfte also kein großer Aufwand sein, diese erneut bereitzustellen. Ich stelle meine Fähigkeiten im Bereich GIS und Datenaufbereitung hiermit entgeltfrei zur Verfügung, um die Veröffentlichung der Daten zu ermöglichen. Eine Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung, die Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses und die Nennung von Referenzen aus dem wissenschaftlichen und körperschaftsrechtlichen Umfeld ist möglich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Oktober 2022
  • Frist
    29. November 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle vorliegenden…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veröffentlichung der historischen Ortsnetzbereichsgrenzen [#261812]
Datum
27. Oktober 2022 18:42
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle vorliegenden historischen Ortsnetzbereichsgrenzen (ONB-Grenzen) als GIS-Datensatz. Auch wenn die historischen Datensätze nicht für die Zuordnung von Zuteilungsnehmern zu Ortsnetzbereichen verwendet werden dürfen und teilweise mit Wirkung zum 11.03.2016 zurückgezogen wurden, besteht ein Interesse in der Bevölkerung und entsprechend auf für Forschung und Lehre. So sind die die Ortsnetzbereichsgrenzen beispielsweise von historischem Wert, da sie sich an untergegangenen Gebietseinheiten orientieren können. Ferner waren die ONB-Grenzen die Manifestation der jeweils vorherrschenden Rechtsprechung und stehen daher zwangsläufig im öffentlichen Interesse. Da Ihre Behörde die Daten in regelmäßigen Abständen über die eigene Website öffentlich zugänglich macht und gemacht hat, liegen die Datensätze bereits digital vor. Es dürfte also kein großer Aufwand sein, diese erneut bereitzustellen. Ich stelle meine Fähigkeiten im Bereich GIS und Datenaufbereitung hiermit entgeltfrei zur Verfügung, um die Veröffentlichung der Daten zu ermöglichen. Eine Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung, die Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses und die Nennung von Referenzen aus dem wissenschaftlichen und körperschaftsrechtlichen Umfeld ist möglich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261812/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage zu der im Betreff genannten Angelegenheit erteile ich fo…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 27.10.2022 an die Bundesnetzagentur zur Veröffentlichung der historischen Ortsnetzbereichsgrenzen; AZ 114 IFG 001/2022
Datum
18. November 2022 15:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage zu der im Betreff genannten Angelegenheit erteile ich folgende Auskünfte: Auf der Seite https://fragdenstaat.de/a/261812/ habe ich die historischen Ortsnetzbereichsgrenzen mit Stand 2002 als GIS-Datensatz hochgeladen. Zu diesem Zeitpunkt standen der Bundesnetzagentur die Daten erstmalig in elektronischer Form zur Verfügung. Auf der Webseite der Bundesnetzagentur können Sie sich zudem gerne die aktuell gültige Version (Stand 13.10.2022) unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Nummerierung/ONRufnr/Einteilung_ONB/start.html als GIS-Datensatz direkt herunterladen. Weitere GIS-Datensätze stehen nicht zur Verfügung. Die tatsächlich von der Bundesnetzagentur durchgeführten Ortsnetzgrenzänderungen zwischen 1998 und 2015 können Sie dem ebenfalls auf der Seite https://fragdenstaat.de/a/261812/ hochgeladenen Dokument im pdf-Format entnehmen. Dieses Dokument beinhaltet sämtliche bis 2015 von der Bundesnetzagentur durchgeführten Änderungen. Die Änderungen ab 2016 entnehmen Sie ebenfalls bitte der Webseite der Bundesnetzagentur unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Nummerierung/ONRufnr/Einteilung_ONB/start.html. Diese Auskunft ergeht kostenfrei, da es sich um eine einfache Auskunft handelt. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesnetzagentur
Via
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Betreff
Datum
18. November 2022 16:04
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke für Ihre Rückmeldung und die Datenübermittelung. Sie schreiben, dass wei…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 27.10.2022 an die Bundesnetzagentur zur Veröffentlichung der historischen Ortsnetzbereichsgrenzen; AZ 114 IFG 001/2022 [#261812]
Datum
29. November 2022 07:33
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke für Ihre Rückmeldung und die Datenübermittelung. Sie schreiben, dass weitere GIS-Daten nicht zur Verfügung stehen würden – dieser Umstand verwundert mich. Bis ins Jahr 2016 wurden die digitalen Ortsnetzbereichsgrenzen (= ONB-Grenzen) als GIS-Datensatz auf der Kartenbasis eines privaten Unternehmens veröffentlicht. Danach erfolgte die Fortführung auf Basis eines anderen, offenbar zuverlässigeren Kartenwerks. Da die digitalen ONB-Grenzen nach jeder Ortsnetzänderung veröffentlicht werden, müssten die GIS-Datensätze – unter Beachtung möglicher Urheberrechte des Privatunternehmens – also zumindest für die Jahre 2016 bis 2021 noch vorliegen. Aufgrund geltender Archivierungsfristen, möglicher Rechtsansprüche, historischer Bedeutsamkeit und einer geringen Datensatzgröße, kann ich mir nicht vorstellen, dass die GIS-Daten tatsächlich bereits vernichtet wurden. Aufgrund der Tatsache, dass die Datensätze sowohl im amtlichen als auch im öffentlichen Interesse seit über einem Jahrzehnt über die Website Ihrer Bundesbehörde veröffentlicht wurden, besteht kein Grund zur Geheimhaltung der Information. Ich möchte Sie daher bitten, noch einmal Rücksprache mit der datenführenden Stelle zu halten, ob die GIS-Datensätze der historischen ONB-Grenzen nicht doch aus dem DV-System exportierbar sind. Möglicherweise existieren auch Kopien in der Deutsche Nationalbibliothek oder im Bundesarchiv. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Nachfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die jährlichen Anpassu…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 27.10.2022 an die Bundesnetzagentur zur Veröffentlichung der historischen Ortsnetzbereichsgrenzen; AZ 114 IFG 001/2022 [#261812]
Datum
30. November 2022 15:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Nachfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die jährlichen Anpassungen können Sie der in der Ursprungsmail beigefügten Übersicht entnehmen, so dass es Ihnen ohne weiteres möglich sein sollte, die jährlichen Veränderungen anhand der beiden Ihnen übersandten GIS-Datensätze selbst zu ermitteln. Weitere GIS-Datensätze stehen - wie bereits ausgeführt - nicht zur Verfügung. Entgegen Ihrer Annahme sind hier keine Archivierungsfristen zu beachten. Sämtliche Änderungen der GIS-Datensätze sind in der der Ursprungsmail beigefügten Übersicht aufgeführt, so dass eine Vorhaltung der GIS-Datensätze von Seiten der Bundesnetzagentur nicht erforderlich ist. Soweit mir bekannt ist, sind bei der Deutschen Nationalbibliothek und beim Bundesarchiv keine GIS-Datensätze von Ortsnetzbereichsgrenzen gespeichert. Diese ergänzende Auskunft ergeht kostenfrei, da es sich um eine einfache Auskunft handelt. Mit freundlichen Grüßen