Veröffentlichung der Krebsregisterdaten

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Laut Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG) $11.2 veröffentlicht das ZfKD alle 2 Jahre Daten zu Krebserkrankungen in Deutschland. Die letzte Veröffentlichung ist von 2017/2018, die öffentliche Datenbank hat den Stand 2019. Ich bitte um Zusendung aktueller Daten zu den Fallzahlen und altersstandardisierten Raten der Inzidenzen und Mortalitäten von Krebserkrankungen in Deutschland. Ich bitte auch um eine Erklärung, warum der Datenstand der öffentlichen Datenbank aktuell lediglich bis 2019 reicht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Oktober 2023
  • Frist
    29. November 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Bundeskrebsregisterdatengesetz (…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veröffentlichung der Krebsregisterdaten [#291116]
Datum
27. Oktober 2023 06:54
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG) $11.2 veröffentlicht das ZfKD alle 2 Jahre Daten zu Krebserkrankungen in Deutschland. Die letzte Veröffentlichung ist von 2017/2018, die öffentliche Datenbank hat den Stand 2019. Ich bitte um Zusendung aktueller Daten zu den Fallzahlen und altersstandardisierten Raten der Inzidenzen und Mortalitäten von Krebserkrankungen in Deutschland. Ich bitte auch um eine Erklärung, warum der Datenstand der öffentlichen Datenbank aktuell lediglich bis 2019 reicht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291116/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 27.10.2023 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihre…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.10.2023
Datum
27. Oktober 2023 14:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 27.10.2023, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0005#0095 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 27.10.2023 [#291116] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veröffentlichung der Kre…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 27.10.2023 [#291116]
Datum
1. Dezember 2023 10:54
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Veröffentlichung der Krebsregisterdaten“ vom 27.10.2023 (#291116) wurde von Ihnen bisher nicht beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich doch über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Robert Koch-Institut
AW: Ihre Anfrage vom 27.10.2023 [#291116] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 27.10.2023 [#291116]
Datum
10. Januar 2024 12:47
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
973,1 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Die verzögerte Bearbeitung Ihrer Anfrage vom 27.10.2023 (#29116) bitte ich höflichst zu entschuldigen. Bitte beachten Sie den im Anhang befindlichen Bescheid, der auf Ihr Schreiben hin ergeht. Mit freundlichen Grüßen