Veröffentlichung der Rahmenverträge der Berliner Bezirke mit Internetanbietern

Kopien der (Rahmen-)Verträge, die die (Jugendämter der) Berliner Bezirke über die Internetversorgung der städtischen Jugendeinrichtungen mit den jeweiligen Providern abgeschlossen haben. Dazu der Status quo der aktuellen Leitungsgeschwindigkeit, die den Jugendeinrichtungen zur Verfügung steht, soweit diese nicht aus den Verträgen ersichtlich ist.

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  • Datum
    2. Februar 2024
  • Frist
    5. März 2024
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kopien…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
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Betreff
Veröffentlichung der Rahmenverträge der Berliner Bezirke mit Internetanbietern [#299035]
Datum
2. Februar 2024 10:30
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kopien der (Rahmen-)Verträge, die die (Jugendämter der) Berliner Bezirke über die Internetversorgung der städtischen Jugendeinrichtungen mit den jeweiligen Providern abgeschlossen haben. Dazu der Status quo der aktuellen Leitungsgeschwindigkeit, die den Jugendeinrichtungen zur Verfügung steht, soweit diese nicht aus den Verträgen ersichtlich ist.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299035/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Ihre Anfrage vom 2.2.2024 zum Thema Internetversorgung der Jugendeinrichtungen in den Berliner Bezirken im Rahmen des §3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetzes
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 2.2.2024 zum Thema Internetversorgung der Jugendeinrichtungen in den Berliner Bezirken im Rahmen des §3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetzes
Datum
16. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
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