Veröffentlichung Einstellungsverfügung Ermittlungsverfahren Sänger Till Lindemann

eine anonymisierte Abschrift der Einstellungsverfügung im Ermittlungsverfahren gegen den Rammstein-Sänger Till Lindemann wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten sowie Verstößen gegen das BtmG, Az.: unbekannt (vgl. Pressemitteilung der GenStA Berlin v. 29.08.2023: https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1360122.php; Bericht LTO v. 29.08.2023: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sta-berlin-rammstein-lindemann-vergewaltigung-shyx-lynn-youtube-vorwurf-verdacht-sex-drogen-spiegel-sz-medien/).

Aufgrund der breiten Berichterstattung besteht ähnlich wie bei Gerichtsurteilen ein Interesse der Öffentlichkeit an einer Veröffentlichung des Dokuments. Die Betroffenenrechte sind durch Anonymisierung zu wahren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. September 2023
  • Frist
    6. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine a…
An Staatsanwaltschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veröffentlichung Einstellungsverfügung Ermittlungsverfahren Sänger Till Lindemann [#287558]
Datum
3. September 2023 13:48
An
Staatsanwaltschaft Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine anonymisierte Abschrift der Einstellungsverfügung im Ermittlungsverfahren gegen den Rammstein-Sänger Till Lindemann wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten sowie Verstößen gegen das BtmG, Az.: unbekannt (vgl. Pressemitteilung der GenStA Berlin v. 29.08.2023: https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1360122.php; Bericht LTO v. 29.08.2023: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sta-berlin-rammstein-lindemann-vergewaltigung-shyx-lynn-youtube-vorwurf-verdacht-sex-drogen-spiegel-sz-medien/). Aufgrund der breiten Berichterstattung besteht ähnlich wie bei Gerichtsurteilen ein Interesse der Öffentlichkeit an einer Veröffentlichung des Dokuments. Die Betroffenenrechte sind durch Anonymisierung zu wahren.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287558/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Staatsanwaltschaft Berlin
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Von
Staatsanwaltschaft Berlin
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. September 2023 13:48
Status
Warte auf Antwort

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