Veröffentlichung von AG-Urteilen

Guten Tag!
Wir haben zu Gerichtsurteilen 4 Fragen.
(1) Nach welchen Kriterien veröffentlichen ARBEITSgerichte Urteile?
(2) Bestehen Unterschiede zu anderen Rechtsbereichen?
(3) Wie (un)einheitlich werden die Entscheidungen getroffen, ob ein Urteil veröffentlicht wird oder nicht?
(4) "Im Vergleich zu NRW veröffentlichen NDS-Arbeitsgerichte relativ seltener ihre Urteile." Widersprechen Sie dieser Aussage oder stimmen Sie ihr zu?
Konkreter Hintergrund unserer Frage:
Wir haben eine Kündigungsschutzklage in 1. und 2. Instanz rechtskräftig gewonnen. Beide Urteile wurden nicht veröffentlicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
  • Ein:e Follower:in
Matthias Ranft
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag! Wir habe…
An Niedersächsisches Justizministerium Details
Von
Matthias Ranft
Betreff
Veröffentlichung von AG-Urteilen [#260097]
Datum
2. Oktober 2022 13:30
An
Niedersächsisches Justizministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag! Wir haben zu Gerichtsurteilen 4 Fragen. (1) Nach welchen Kriterien veröffentlichen ARBEITSgerichte Urteile? (2) Bestehen Unterschiede zu anderen Rechtsbereichen? (3) Wie (un)einheitlich werden die Entscheidungen getroffen, ob ein Urteil veröffentlicht wird oder nicht? (4) "Im Vergleich zu NRW veröffentlichen NDS-Arbeitsgerichte relativ seltener ihre Urteile." Widersprechen Sie dieser Aussage oder stimmen Sie ihr zu? Konkreter Hintergrund unserer Frage: Wir haben eine Kündigungsschutzklage in 1. und 2. Instanz rechtskräftig gewonnen. Beide Urteile wurden nicht veröffentlicht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Ranft Anfragenr: 260097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260097/ Postanschrift Matthias Ranft << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Ranft
Niedersächsisches Justizministerium
Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage hat uns über das Portal "Frag' den Staat" erreicht. Ihre Fragen betreffen zwar …
Von
Niedersächsisches Justizministerium
Betreff
AW: Veröffentlichung von AG-Urteilen
Datum
4. Oktober 2022 11:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage hat uns über das Portal "Frag' den Staat" erreicht. Ihre Fragen betreffen zwar nicht Umwelt- oder Verbraucherinformationen, wir bemühen uns aber dennoch gerne, Ihnen weiterzuhelfen. Ganz allgemein: Urteile werden eher dann veröffentlicht, wenn die dort erörterten rechtlichen Fragestellungen bislang noch gar nicht oder nicht abschließend beantwortet sind – oder wenn eine andere Auffassung vertreten wird. Dies entscheiden die Gerichte nach eigenem Ermessen. Die Sammlungen sind aber – bei allen Gerichtsbarkeiten – keine vollständige Wiedergabe sämtlicher Entscheidungen. Ob Unterschiede zu den anderen Gerichtsbarkeiten bestehen, ist mir nicht bekannt. Dies gilt auch für die Veröffentlichungspraxis in Nordrhein-Westfalen. Wegen der größeren Sachnähe werde ich Ihre Anfrage an das niedersächsische Landesarbeitsgericht weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> > [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > > [geschwärzt]!! [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > [geschwärzt], > > [geschwärzt] > > [geschwärzt]! > [geschwärzt] > ([geschwärzt]) [geschwärzt]? > ([geschwärzt]) [geschwärzt]? > ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt]? > ([geschwärzt]) "[geschwärzt]" [geschwärzt]? > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt]! > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt]<[geschwärzt]> > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] >
Niedersächsisches Justizministerium
Ihre Mitteilung vom 2. Oktober 2022 Sehr geehrte Damen und Herren, die Anlage/n übersende ich auf Anordnung. Rück…
Von
Niedersächsisches Justizministerium
Betreff
Ihre Mitteilung vom 2. Oktober 2022
Datum
13. Oktober 2022 13:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anlage/n übersende ich auf Anordnung. Rückfragen richten Sie bitte - unter Angabe des Az. - an <<E-Mail-Adresse>> oder wenden Sie sich an den/die im Schreiben genannte/n Bearbeiter/in. Mit freundlichen Grüßen
Niedersächsisches Justizministerium
Ihre Anfrage Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage wurde mir zur Beantwortung weitergeleitet. Urteile des Landesarbeit…
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Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage wurde mir zur Beantwortung weitergeleitet. Urteile des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen werden grundsätzlich veröffentlicht, wenn gegen sie die Revision zugelassen ist. Im Übrigen obliegt es dem jeweiligen Vorsitzenden der entscheidenden Kammer des Arbeitsgerichts oder Landesarbeitsgerichts, über die Veröffentlichung zu entscheiden. Die Veröffentlichung kommt in Betracht, wenn in der Entscheidung Rechtsfragen behandelt werden, die über den jeweiligen Fall hinaus von allgemeinem Interesse sind. Über die Frage, ob Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalens häufiger veröffentlicht werden als die der Arbeitsgerichtsbarkeit Niedersachsens, habe ich keine Erkenntnisse. Die Zahl der von den Niedersächsischen Arbeitsgerichten veröffentlichten Entscheidungen erfassen wir nicht. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]<[geschwärzt]%[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] "[geschwärzt] [geschwärzt]"[geschwärzt]
Niedersächsisches Justizministerium
Urteile des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen werden grundsätzlich veröffentlicht, wenn gegen sie die Revision z…
Von
Niedersächsisches Justizministerium
Via
Briefpost
Betreff
Antwort auf Anfrage „Veröffentlichung von AG-Urteilen“
Datum
14. Oktober 2022
Status
Urteile des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen werden grundsätzlich veröffentlicht, wenn gegen sie die Revision zugelassen ist. Im Übrigen obliegt es dem jeweiligen Vorsitzenden der entscheidenden Kammer des Arbeitsgerichts oder Landesarbeitsgerichts, über die Veröffentlichung zu entscheiden. Die Veröffentlichung kommt in Betracht, wenn in der Entscheidung Rechtsfragen behandelt werden, die über den jeweiligen Fall hinaus von allgemeinem Interesse sind.

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Niedersächsisches Justizministerium
Ihre Mitteilung vom 2. Oktober 2022 Sehr geehrte Damen und Herren, die Anlage/n übersende ich auf Anordnung. Rück…
Von
Niedersächsisches Justizministerium
Betreff
Ihre Mitteilung vom 2. Oktober 2022
Datum
20. Oktober 2022 09:28
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anlage/n übersende ich auf Anordnung. Rückfragen richten Sie bitte - unter Angabe des Az. - an <<E-Mail-Adresse>> oder wenden Sie sich an den/die im Schreiben genannte/n Bearbeiter/in. Mit freundlichen Grüßen