Veröffentlichung von Fotos von LiV

Am 02.05.2023 veröffentlichte das Kultusministerium auf seiner Webseite ein Foto auf dem nach eigener Beschreibung unter anderem eine große Zahl neuer Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu erkennen sind (in einer Qualität, die durchaus die Analyse mit Gesichtserkennungssoftware oder das Erkennen durch Dritte ermöglichen könnte): https://kultusministerium.hessen.de/presse/ueber-1000-lehrkraefte-starten-ihren-vorbereitungsdienst

Am 03.05.2023 veröffentlichte das Kultusministerium das mutmaßliche gleiche oder sehr ähnliche Foto über den US-amerikanischen Anbieter Twitter.

Ich bitte um Transparenz zu Folgendem:
1) Die Maßnahmen und dazugehörigen amtlichen Informationen (z.B. in Form verwendeter Dokumente), um den betroffenen Personen, die mit Gesichtern erkennbar abgebildet sind, alle Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 der DSGVO und alle Mitteilungen gemäß den DSGVO-Artikeln 15 bis 22 und Artikel 34, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln.
2) Sollte die Datenverarbeitung, Veröffentlichung und Weitergabe an ein Unternehmen außerhalb des Rechtsraums der DSGVO auf der Grundlage einer informierten Einwilligung erfolgt sein, bitte ich um die mutmaßlich standardisiert verwendete Einwilligungserklärung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veröffentlichung von Fotos von LiV [#277979]
Datum
4. Mai 2023 09:55
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 02.05.2023 veröffentlichte das Kultusministerium auf seiner Webseite ein Foto auf dem nach eigener Beschreibung unter anderem eine große Zahl neuer Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zu erkennen sind (in einer Qualität, die durchaus die Analyse mit Gesichtserkennungssoftware oder das Erkennen durch Dritte ermöglichen könnte): https://kultusministerium.hessen.de/presse/ueber-1000-lehrkraefte-starten-ihren-vorbereitungsdienst<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Am 03.05.2023 veröffentlichte das Kultusministerium das mutmaßliche gleiche oder sehr ähnliche Foto über den US-amerikanischen Anbieter Twitter.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um Transparenz zu Folgendem:<< Antragsteller:in >> 1) Die Maßnahmen und dazugehörigen amtlichen Informationen (z.B. in Form verwendeter Dokumente), um den betroffenen Personen, die mit Gesichtern erkennbar abgebildet sind, alle Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 der DSGVO und alle Mitteilungen gemäß den DSGVO-Artikeln 15 bis 22 und Artikel 34, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln.<< Antragsteller:in >> 2) Sollte die Datenverarbeitung, Veröffentlichung und Weitergabe an ein Unternehmen außerhalb des Rechtsraums der DSGVO auf der Grundlage einer informierten Einwilligung erfolgt sein, bitte ich um die mutmaßlich standardisiert verwendete Einwilligungserklärung. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277979/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
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Von
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. Juni 2023
Status
Anfrage abgeschlossen