Veröffentlichung weiterer Berichte über die Fortschritte bei der Bereitstellung von Daten
Anfrage an:
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Laut Absatz 11 des §12a EGovG ist die Bundesregierung dazu verpflichtet alle zwei Jahre den Bundestag über die Fortschritte zur Bereitstellung von Daten zu berichten. Der einzige und erste auffindbare Bericht ist von 2019. Bitte stellen Sie mir die weiteren Berichte zur Verfügung.
Ergebnis der Anfrage
Durch Änderungen im Gesetz im Juli 2021 gibt es bisher keine weiteren Berichte. Aktuell ist der zweite Fortschrittsbericht in Arbeit und wird im Lauf des Jahres veröffentlicht.
Anfrage erfolgreich
-
Datum23. Februar 2024
-
26. März 2024
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!