Veröffentlichung aktueller Bericht NRW-Urban zur Konversion

im Rahmen des Konversionsprozesses in der Stadt Gütersloh hat NRW-Urban im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft ein aktuelles Gutachten erstellt, in welches auch die bürgerschaftliche Stellungnahme eingeflossen ist.

Dieses Gutachten sollte im Dezember 2012 fertiggestellt werden. Bisher ist dieses noch nicht veröffentlicht worden, auch das derzeit zuständige Ministerium u.a. für Städtebau NRW hat auf meine Anfrage noch nicht reagiert.

Sollte der Stadt-Verwaltung Gütersloh dieses Gutachten bereits vorliegen, bitte ich um die umgehende Veröffentlichung desselben, da bei Fortschreiten des Prozesses auch der Informationsbedarf der Bürger gestiegen ist.
Vielen Dank für Ihre Mühe.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2013
  • Frist
    9. Februar 2013
  • 0 Follower:innen
Anke Dr. Knopp
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Gütersloh Details
Von
Anke Dr. Knopp
Betreff
Veröffentlichung aktueller Bericht NRW-Urban zur Konversion
Datum
8. Januar 2013 12:58
An
Kommunalverwaltung Gütersloh
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Rahmen des Konversionsprozesses in der Stadt Gütersloh hat NRW-Urban im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft ein aktuelles Gutachten erstellt, in welches auch die bürgerschaftliche Stellungnahme eingeflossen ist. Dieses Gutachten sollte im Dezember 2012 fertiggestellt werden. Bisher ist dieses noch nicht veröffentlicht worden, auch das derzeit zuständige Ministerium u.a. für Städtebau NRW hat auf meine Anfrage noch nicht reagiert. Sollte der Stadt-Verwaltung Gütersloh dieses Gutachten bereits vorliegen, bitte ich um die umgehende Veröffentlichung desselben, da bei Fortschreiten des Prozesses auch der Informationsbedarf der Bürger gestiegen ist. Vielen Dank für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen Anke Dr. Knopp

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Gütersloh
Ihre Anfrage vom 8.1.2013 Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, die Ausarbeitung von NRW.Urban (Erarbeitung eines Gr…
Von
Kommunalverwaltung Gütersloh
Betreff
Ihre Anfrage vom 8.1.2013
Datum
8. Januar 2013 15:20
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, die Ausarbeitung von NRW.Urban (Erarbeitung eines Grobkonzeptes) liegt uns ebenfalls noch nicht vor. Aufftraggeber ist das Wirtschaftsministerium (nicht Städtebauministerium), das nach der Fertigstellung den Bericht prüft. Danach erhalten wir den Bericht zur fachlichen Durchsicht. Abschließend wird der Bericht durch den Auftraggeber freigegeben. Die Vorstellung im Hauptausschuss und die Veröffentlichung sind die abschließenden Schritte. Ich nehme Ihre Nachfrage zum Anlass, bei NRW.Urban den Fertigstellungstermin abzufragen. Weitere Fragen beantworte ich Ihnen gerne. Mit freundlichem Gruß Michael Zirbel BDA Leiter Fachbereich Stadtplanung __________________________________ Stadt Gütersloh Fachbereich Stadtplanung Berliner Straße 70 33330 Gütersloh Tel. 05241 82 23 85 Fax 05241 82 35 33 Mobil 0151 12 22 60 19 www.stadtplanung.guetersloh.de <<E-Mailadresse>>