Veröffentlichung angemeldeter Versammlungen in Weimar

Anfrage an: Stadt Weimar

eine Übersicht aller seit dem 01. Februar 2021 abgemeldeten Versammlungen mit den vollständigen dafür erteilten Auflagen.

Weiterhin alle Dokumente, die belegen, nach welchen Kriterien die Veröffentlichung von angemeldeten Versammlungen auf https://stadt.weimar.de/aktuell/versammlungsanmeldungen/ erfolgt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
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Janko Heilmann
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Über…
An Stadt Weimar Details
Von
Janko Heilmann
Betreff
Veröffentlichung angemeldeter Versammlungen in Weimar [#211626]
Datum
8. Februar 2021 10:22
An
Stadt Weimar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht aller seit dem 01. Februar 2021 abgemeldeten Versammlungen mit den vollständigen dafür erteilten Auflagen. Weiterhin alle Dokumente, die belegen, nach welchen Kriterien die Veröffentlichung von angemeldeten Versammlungen auf https://stadt.weimar.de/aktuell/versammlungsanmeldungen/ erfolgt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Janko Heilmann Anfragenr: 211626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211626/ Postanschrift Janko Heilmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Janko Heilmann
Stadt Weimar
Sehr geehrter Herr Heilmann, nach unserem Telefonat am gestrigen Tag bestätige ich Ihnen hiermit noch einmal in …
Von
Stadt Weimar
Betreff
Veröffentlichung angemeldeter Versammlungen in Weimar [#211626] - Eingangsbestätigung
Datum
17. Februar 2021 14:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Heilmann, nach unserem Telefonat am gestrigen Tag bestätige ich Ihnen hiermit noch einmal in elektronischer Form, dass mein Fachbereich Ihre E-Mail vom 08.02.2021 erhalten hat. Ihre Anfrage wird nun geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Weimar
Sehr geehrter Herr Heilmann, nach erster Sichtung Ihrer Anfrage vom 08.02.2021 bitte ich Sie um Präzisierung Ihr…
Von
Stadt Weimar
Betreff
Veröffentlichung angemeldeter Versammlungen in Weimar [#211626] - Präzisierung des Antrages nach § 9 Abs. 4 ThürTG
Datum
18. Februar 2021 10:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Heilmann, nach erster Sichtung Ihrer Anfrage vom 08.02.2021 bitte ich Sie um Präzisierung Ihres Antrages nach § 9 Abs. 4 Thüringer Transparenzgesetz. Folgende Fragen/Hinweise ergeben sich hinsichtlich Ihres Antrages: 1) Welche Informationen soll die Übersicht hinsichtlich der angemeldeten Versammlungen erhalten (z.B. Datum, Thema, usw.)? 2) Im Rahmen des Telefonats am 16.02.2021 teilten Sie mir mit, dass Sie die Übermittlung aller angemeldeter Versammlungen im Zeitraum vom 01.02. bis 08.02.2021 wünschen. Ist dies korrekt? 3) Für die Versammlungen vom 01.02. bis 08.02.2021 wurden keine Auflagenbescheide erlassen, sondern Anmeldebestätigungen ausgestellt. Beantragen Sie die Übersendung dieser Anmeldebestätigungen? Wenn ja, dann müssen die Schreiben kopiert und die personenbezogenen Daten geschwärzt werden (nicht geringfügiger Verwaltungsaufwand!)! 4) Auf der städtischen Internetseite werden alle angemeldeten öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel veröffentlicht. Es gibt keine weiteren Zulassungskriterien bis auf die Wahrung der Belange des Datenschutzes bei personenbezogenen Daten. Die Veröffentlichung wird durch den Fachbereich Kommunikation und Protokoll (Presse) der Stadt Weimar vollzogen. In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich Mit freundlichen Grüßen
Stadt Weimar
Sehr geehrter Herr Heilmann, mit der E-Mail vom 18.02.2021 habe ich Sie um Konkretisierung Ihres Antrages vom 08.…
Von
Stadt Weimar
Betreff
Veröffentlichung angemeldeter Versammlungen in Weimar [#211626] - Präzisierung des Antrages nach § 9 Abs. 4 ThürTG - Bitte um Antwort
Datum
26. Februar 2021 07:40
Status
Sehr geehrter Herr Heilmann, mit der E-Mail vom 18.02.2021 habe ich Sie um Konkretisierung Ihres Antrages vom 08.02.2021 gebeten. Leider liegt mir bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Antwort von Ihnen vor. Hiermit bitte ich Sie erneut um eine kurze Präzisierung Ihrer Anfrage im Hinblick auf die Fragen/Hinweise aus meiner E-Mail vom 18.02.2021. Nach Eingang der Antwort kann ich Ihren Antrag abschließend bearbeiten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Weimar
Sehr geehrter Herr Heilmann, mit den E-Mails vom 18.02.2021 und 26.02.2021 habe ich Sie um die Konkretisierung Ih…
Von
Stadt Weimar
Betreff
Veröffentlichung angemeldeter Versammlungen in Weimar [#211626] - Präzisierung des Antrages nach § 9 Abs. 4 ThürTG - erneute Bitte um Antwort
Datum
9. März 2021 13:57
Status
Sehr geehrter Herr Heilmann, mit den E-Mails vom 18.02.2021 und 26.02.2021 habe ich Sie um die Konkretisierung Ihres Antrages vom 08.02.2021 gebeten. Bis zum heutigen Tag haben wir keine Antwort von Ihnen erhalten. Um Ihre Anfrage nach dem Thüringer Transparenzgesetz sachgerecht bearbeiten zu können, ist Ihre Antwort dringend notwendig. Mit freundlichen Grüßen