Veröffentlichung "Bundesamt für Verfassungsschutz : 50 Jahre im Dienst der inneren Sicherheit / hrsg. vom Bundesamt für Verfassungsschutz"

Kostenlos, ohne Gebührenerhebung und gern in elektronischer Form beantrage ich die Übersendung des Inhaltes der Veröffentlichung aus dem Jahr 2000, "Bundesamt für Verfassungsschutz: 50 Jahre im Dienst der inneren Sicherheit / hrsg. vom Bundesamt für Verfassungsschutz".

Laut bibliografischer Angabe ist das Bundesamt für Verfassungsschutz der Herausgeber dieser Veröffentlichung. Somit handelt es sich um ein amtliches Werk, das gemäß § 5 (2) UrhG "im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden" ist und i. V. m. § 5 (1) UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz genießt. Insofern kann die Herausgabe nicht mit Verweis auf urheberrechtliche Schutznormen nach dem UrhG verweigert werden.

Da das Werk bereits veröffentlicht wurde und zur allgemeinen Kenntnisnahme bestimmt ist, kann außerdem kein Versagungsgrund entsprechend gesetzlicher oder amtlicher Geheimhaltungsvorschriften vorliegen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. November 2014
  • Frist
    9. Dezember 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kostenlos, ohne …
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
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Betreff
Veröffentlichung "Bundesamt für Verfassungsschutz : 50 Jahre im Dienst der inneren Sicherheit / hrsg. vom Bundesamt für Verfassungsschutz" [#7938]
Datum
5. November 2014 11:21
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kostenlos, ohne Gebührenerhebung und gern in elektronischer Form beantrage ich die Übersendung des Inhaltes der Veröffentlichung aus dem Jahr 2000, "Bundesamt für Verfassungsschutz: 50 Jahre im Dienst der inneren Sicherheit / hrsg. vom Bundesamt für Verfassungsschutz". Laut bibliografischer Angabe ist das Bundesamt für Verfassungsschutz der Herausgeber dieser Veröffentlichung. Somit handelt es sich um ein amtliches Werk, das gemäß § 5 (2) UrhG "im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden" ist und i. V. m. § 5 (1) UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz genießt. Insofern kann die Herausgabe nicht mit Verweis auf urheberrechtliche Schutznormen nach dem UrhG verweigert werden. Da das Werk bereits veröffentlicht wurde und zur allgemeinen Kenntnisnahme bestimmt ist, kann außerdem kein Versagungsgrund entsprechend gesetzlicher oder amtlicher Geheimhaltungsvorschriften vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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