Veröffentlichung der Daten der Verkehrszählung in der Grelckstraße durch das Polizeikommissariat 23

In der Sitzung des Regionalausschusses Lokstedt am 14.01.2018 wurden im öffentlichen Teil (unter TOP 7) die Ergebnisse der Verkehrszählung in der Grelckstraße durch das PK 23 vorgestellt. Der Vertreter der Polizei hat in der Sitzung eine Veröffentlichung der präsentierten Daten/Charts abgelehnt. Mehr noch, selbst der Ausschuss hat dies bestätigt und klargestellt, dass eine Herausgabe an Privatpersonen und Initiativen nicht möglich sei.

Diese Weigerung halte ich vor dem Hintergrund des HmbTG für nicht zulässig. Ich bitte daher um Überlassung der in der Sitzung vorgestellten Ergebnisse/Folien.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2019
  • Frist
    13. März 2019
  • Ein:e Follower:in
Christoph Müller
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
Christoph Müller
Betreff
Veröffentlichung der Daten der Verkehrszählung in der Grelckstraße durch das Polizeikommissariat 23 [#56644]
Datum
10. Februar 2019 17:22
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In der Sitzung des Regionalausschusses Lokstedt am 14.01.2018 wurden im öffentlichen Teil (unter TOP 7) die Ergebnisse der Verkehrszählung in der Grelckstraße durch das PK 23 vorgestellt. Der Vertreter der Polizei hat in der Sitzung eine Veröffentlichung der präsentierten Daten/Charts abgelehnt. Mehr noch, selbst der Ausschuss hat dies bestätigt und klargestellt, dass eine Herausgabe an Privatpersonen und Initiativen nicht möglich sei. Diese Weigerung halte ich vor dem Hintergrund des HmbTG für nicht zulässig. Ich bitte daher um Überlassung der in der Sitzung vorgestellten Ergebnisse/Folien.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Müller

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Bezirksamt Eimsbüttel
WG: Antrag nach HmbTG; Auskunft zu Messergebnissen [mittels Verkehrsstatistikgerät] in der Grelckstraße Sehr geehr…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
WG: Antrag nach HmbTG; Auskunft zu Messergebnissen [mittels Verkehrsstatistikgerät] in der Grelckstraße
Datum
27. Februar 2019 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Christoph Müller, angefügt wird Ihnen die Antwort der Schutzpolizei zu Ihrem Antrag auf Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz übersandt. Mit freundlichen Grüßen