Veröffentlichung der Entgelte für Vorleistungsprodukte der Telekom* - DSL Glasfaser Leitung mieten

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Bitte übersenden Sie die Verordnung zum 26. Juni 2019 , wie sie in dem Tätigkeitsbericht 2019 p112 (unter 4.3) erwähnt wird.
Hat die BNetzA darüber hinaus übersichtliche Darstellungen, bzw. Zusammenfassungen aus denen der Preis für
* überlassung von DSL Leitungen
* überlassung von Glasfaserleitungen GPON/Mbfm basiert
* überlassung von Glasfaserleitungen P2P basiert
(auch als Bitstromzugang layer 2 / 3 )
gegenüber anderen Marktteilnehmern hervorgeht. Wenn ja bitten wir um Zusendung derselben.
(2016 gab es dazu ein recht einfach zu lesendes Pressestatement)
Sind im Moment weitere Regulierungen in Vorbereitung und existieren dazu Entwürfe die die Entgelte der Markteilnehmer beim Zugang zu den Anschlüssen betreffen?

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Mediathek/Taetigkeitsberichte/2019/TK_20182019.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
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Jens Rieger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte übers…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Jens Rieger
Betreff
Veröffentlichung der Entgelte für Vorleistungsprodukte der Telekom* - DSL Glasfaser Leitung mieten [#185816]
Datum
2. Mai 2020 08:30
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte übersenden Sie die Verordnung zum 26. Juni 2019 , wie sie in dem Tätigkeitsbericht 2019 p112 (unter 4.3) erwähnt wird. Hat die BNetzA darüber hinaus übersichtliche Darstellungen, bzw. Zusammenfassungen aus denen der Preis für * überlassung von DSL Leitungen * überlassung von Glasfaserleitungen GPON/Mbfm basiert * überlassung von Glasfaserleitungen P2P basiert (auch als Bitstromzugang layer 2 / 3 ) gegenüber anderen Marktteilnehmern hervorgeht. Wenn ja bitten wir um Zusendung derselben. (2016 gab es dazu ein recht einfach zu lesendes Pressestatement) Sind im Moment weitere Regulierungen in Vorbereitung und existieren dazu Entwürfe die die Entgelte der Markteilnehmer beim Zugang zu den Anschlüssen betreffen? https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Mediathek/Taetigkeitsberichte/2019/TK_20182019.pdf?__blob=publicationFile&v=9
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Rieger Anfragenr: 185816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185816 Postanschrift Jens Rieger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens Rieger

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Rieger, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 02.05.2020, deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätig…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Veröffentlichung der Entgelte für Vorleistungsprodukte der Telekom* - DSL Glasfaser Leitung mieten [#185816]
Datum
11. Mai 2020 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rieger, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 02.05.2020, deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Unsere Pressestelle hat Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an die Beschlusskammer 3 weitergeleitet. In Ihrer Anfrage erbeten Sie die Übersendung der Verordnung zum 26. Juni 2019 , wie sie in dem Tätigkeitsbericht 2019 p112 (unter 4.3) erwähnt wird. Ferner wünschen Sie übersichtliche Darstellungen aus denen sich die Preise für die Überlassung von DSL und Glasfaserleitungen (GPON/Mbfm und P2P-basiert) ergeben. Den Beschluss BK3c-19/001 vom 26.06.2019 können Sie hier einsehen: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Ser… Dem Beschlusstext können Sie auch die genehmigten Entgelte entnehmen (S. 3). Ab Seite 33 (insbesondere ab S. 38) können Sie nachlesen, wie die Entgelte zustande gekommen sind. Der Beschlusstext enthält teilweise auch tabellarische Kostenübersichten. Einige Textstellen sind mit "BuGG" versehen, da diese Passagen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Antragstellerin (Telekom Deutschland GmbH) bereinigt wurden. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen behilflich zu sein. Mit freundlichen Grüßen