Veröffentlichung der Haushaltspläne ab 2010 in Maschinenlesbarer Form

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Haushaltspläne ab 2015 in maschinenlesbarer Form (optimalerweise .csv, oder auch .xls, .xlsx oder .xml).

Auf Ihrer Internetseite https://www.rbk-direkt.de bieten Sie bereits die Haushaltspläne in Textform als .pdf Datei an. Dies ermöglicht es bereits, sich einen Überblick über den Haushalt zu bekommen. Leider ist es sehr schwierig und mit viel Aufwand verbunden, sich weitergehend mit den Daten zu beschäftigen, da eine .pdf Datei nicht maschinenlesbar ist. Eine Veröffentlichung in maschinenlesbarer würde es beispielsweise ermöglichen, die Daten auf der Plattform https://offenerhaushalt.de transparent zu visualisieren und durchsuchbar zu machen.
Daher würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mir die Daten zusenden würden oder diese auf Ihrer Website rbk-direkt.de oder auf Datenportalen (z.B. https://open.nrw) veröffentlichen könnten. Solche maschinenlesbaren Rohdaten lassen sich aus dem Buchhaltungsprogrammen exportieren.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. März 2018
  • Frist
    27. April 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Rheinisch-Bergischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veröffentlichung der Haushaltspläne ab 2010 in Maschinenlesbarer Form [#27243]
Datum
25. März 2018 18:18
An
Rheinisch-Bergischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Haushaltspläne ab 2015 in maschinenlesbarer Form (optimalerweise .csv, oder auch .xls, .xlsx oder .xml). Auf Ihrer Internetseite https://www.rbk-direkt.de bieten Sie bereits die Haushaltspläne in Textform als .pdf Datei an. Dies ermöglicht es bereits, sich einen Überblick über den Haushalt zu bekommen. Leider ist es sehr schwierig und mit viel Aufwand verbunden, sich weitergehend mit den Daten zu beschäftigen, da eine .pdf Datei nicht maschinenlesbar ist. Eine Veröffentlichung in maschinenlesbarer würde es beispielsweise ermöglichen, die Daten auf der Plattform https://offenerhaushalt.de transparent zu visualisieren und durchsuchbar zu machen. Daher würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mir die Daten zusenden würden oder diese auf Ihrer Website rbk-direkt.de oder auf Datenportalen (z.B. https://open.nrw) veröffentlichen könnten. Solche maschinenlesbaren Rohdaten lassen sich aus dem Buchhaltungsprogrammen exportieren. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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