Veröffentlichung der Studie "Bunt in der Bundeswehr".

laut Presseberichten und parlamentarischen Anfragen hat die Bundeswehr 2019 eine Studie unter dem Titel "Bunt in der Bundeswehr" erstellt. Bitte schicken Sie mir all Versionen der Studie zu.
Quelle: Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Fraktion der Grünen https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/104/1910428.pdf
Kleine Anfrage der FDP https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/196/1919617.pdf

Ergebnis der Anfrage

Die Studie ist inzwischen hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/23838…

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Mai 2021
  • Frist
    15. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
Andreas Krämer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut Presseberich…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Andreas Krämer
Betreff
Veröffentlichung der Studie "Bunt in der Bundeswehr". [#220250]
Datum
11. Mai 2021 19:26
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut Presseberichten und parlamentarischen Anfragen hat die Bundeswehr 2019 eine Studie unter dem Titel "Bunt in der Bundeswehr" erstellt. Bitte schicken Sie mir all Versionen der Studie zu. Quelle: Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Fraktion der Grünen https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/104/1910428.pdf Kleine Anfrage der FDP https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/196/1919617.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Krämer Anfragenr: 220250 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220250/ Postanschrift Andreas Krämer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Krämer
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1595 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Veröffentlichung der Studie "Bunt in der Bundeswehr". [#220250]
Datum
19. Mai 2021 10:52
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1595 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 11.05.2021 (s.u.) Sehr geehrter Herr Krämer, ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 11. Mai 2021 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1595 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1595 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Veröffentlichung der Studie "Bunt in der Bundeswehr". [#220250]
Datum
11. Juni 2021 10:36
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1595 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 11.05.2021 (s.u.) Sehr geehrter Herr Krämer, zu Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 11.05.2021 (Bezug) muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Bearbeitung nicht innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zum Abschluss gebracht werden kann. Ursächlich hierfür ist einerseits der Umstand, dass auch innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung - bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Corona-Krise - zahlreiche Personen nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung stehen, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen und Personalwechsel für weitere Verzögerungen, so dass über Ihren Antrag leider noch nicht entschieden werden konnte. Selbstverständlich komme ich schnellstmöglich auf Ihr Anliegen zurück und bitte Sie bis dahin freundlich noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1595 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Veröffentlichung der Studie "Bunt in der Bundeswehr". [#220250]
Datum
20. Juli 2021 10:13
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1595 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 11.05.2021 (s.u.) Sehr geehrter Herr Krämer, ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 11. Mai 2021 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Studie befindet sich derzeit noch in der Erstellung und wurde durch Frau Bundesministerin noch nicht gebilligt. Im Anschluss ist geplant, die Studie "Bunt in der Bundeswehr?" zu veröffentlichen. Sobald die abschließende Billigung erfolgt ist, komme ich auf die Angelegenheit zurück und werde Sie informieren. Mit freundlichen Grüßen