Veröffentlichung des Sicherheitslagesbildes aus der Gemeinderatssitzung

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Sicherheitslagebild/Präsentation aus der Vorstellung am 14.07.2020

Am 14.07.2020 wurde das "Sicherheitslagebild" der Stadt Welzheim in einer Gemeinderatssitzung öffentlich vorgestellt. Dieses Sicherheitslagebild bzw. die entsprechende Präsentation kann von der Bevölkerung nachträglich nicht eingesehen werden, was Unverständnis auslöst. Ich bitte Sie hiermit das Sicherheitslagebild für die Stadt Welzheim, mit dem Bericht des zuständigen Revierleiters zu veröffentlichen bzw. zur Verfügung zu stellen, da es zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung bereits öffentlich war.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
  • Ein:e Follower:in
Philip Köngeter
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sicherheitsl…
An Polizeipräsidium Aalen Details
Von
Philip Köngeter
Betreff
Veröffentlichung des Sicherheitslagesbildes aus der Gemeinderatssitzung [#201180]
Datum
19. Oktober 2020 12:21
An
Polizeipräsidium Aalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sicherheitslagebild/Präsentation aus der Vorstellung am 14.07.2020 Am 14.07.2020 wurde das "Sicherheitslagebild" der Stadt Welzheim in einer Gemeinderatssitzung öffentlich vorgestellt. Dieses Sicherheitslagebild bzw. die entsprechende Präsentation kann von der Bevölkerung nachträglich nicht eingesehen werden, was Unverständnis auslöst. Ich bitte Sie hiermit das Sicherheitslagebild für die Stadt Welzheim, mit dem Bericht des zuständigen Revierleiters zu veröffentlichen bzw. zur Verfügung zu stellen, da es zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung bereits öffentlich war. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Philip Köngeter Anfragenr: 201180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201180/ Postanschrift Philip Köngeter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Aalen
Sehr geehrter Herr Köngeter, Ihr u. a. Antrag auf Aktenauskunft gem. LIFG ging beim Polizeipräsidium Aalen ein un…
Von
Polizeipräsidium Aalen
Betreff
AW: Philip Köngeter aus Welzheim: Veröffentlichung des Sicherheitslagesbildes aus der Gemeinderatssitzung [#201180]
Datum
20. Oktober 2020 09:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Köngeter, Ihr u. a. Antrag auf Aktenauskunft gem. LIFG ging beim Polizeipräsidium Aalen ein und wurde zuständigkeitshalber dem Referat Recht und Datenschutz zur Prüfung weitergeleitet. Der Empfang wird hiermit bestätigt. Sie erhalten zu gegebener Zeit Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Aalen
Sehr geehrter Herr Köngeter, Sie erhalten Zugang auf die von Ihnen am 19.10.2020 beantragten Informationen im Sin…
Von
Polizeipräsidium Aalen
Betreff
AW: Philip Köngeter aus Welzheim: Veröffentlichung des Sicherheitslagesbildes aus der Gemeinderatssitzung [#201180]
Datum
10. November 2020 09:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Köngeter, Sie erhalten Zugang auf die von Ihnen am 19.10.2020 beantragten Informationen im Sinne des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg. Mit E-Mail vom 19. Oktober 2020 baten Sie um Veröffentlichung bzw. Zurverfügungstellung des im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung der Stadt Welzheim durch den zuständigen Revierleiter vorgestellte Sicherheitslagebildes für die Stadt Welzheim. Der Zugang zu amtlichen Informationen richtet sich in Baden-Württemberg nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Zweck dieses Gesetzes ist es, unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter Interessen durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern. Antragsberechtigte haben nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, es sei denn, der Anspruch besteht aus den in §§ 4 bis 6 LIFG genannten Gründen nicht und/oder es liegt ein Ablehnungs-grund im Sinne des § 9 LIFG vor. Die weiteren von Ihnen genannten Anspruchsgrundlagen des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG) und des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind im Falle der angefragten Informationen nicht einschlägig, da es sich dabei weder um Umweltinformationen noch um Verbraucherinformationen im Sinne dieser Gesetze handelt. Ablehnungsgründe nach §§ 4 bis 6 sowie § 9 Absatz 3 LIFG BW sind nicht ersichtlich. In Absprache mit der Stadt Welzheim wird Ihnen die Präsentation des Sicherheitslagebildes aus der Gemeinderatssitzung vom 14.07.2020 in den nächsten Tagen durch die Stadtverwaltung zugehen. Mit freundlichen Grüßen