Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen durch Bundesgerichte

Anfrage an: Bundesarbeitsgericht

für eine wissenschaftliche Publikation zur Veröffentlichungspflicht gerichtlicher Entscheidungen durch Bundesgerichte (Art. 95 GG) bitte ich um Mitteilung folgender amtlicher Information:

1. Werden alle begründeten Entscheidungen des Gerichts (d.h. exklusive begründungsloser Zurückweisungsbeschlüsse, Rücknahmen des Rechtsmittels etc.) auf der Homepage des BGH öffentlich zugänglich gemacht?

2. Werden alle begründeten Entscheidungen des Gerichts (d.h. exklusive begründungsloser Zurückweisungsbeschlüsse, Rücknahmen des Rechtsmittels etc.) der Online-Datenbank der juris GmbH zur Verfügung gestellt?

3. Falls 1. oder 2. mit Nein beantwortet wurde: Wer entscheidet über die Selektion und Fallauswahl veröffentlichungswürdiger Entscheidungen? Gibt es dazu schriftlich niedergelegte Richtlinien?

4. Wer entscheidet über die Aufnahme einer Entscheidung in die offizielle Sammlung BAGE? Gibt es dazu schriftlich niedergelegte Richtlinien?

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • Ein:e Follower:in
Julian Rapp
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: für eine wissensc…
An Bundesarbeitsgericht Details
Von
Julian Rapp
Betreff
Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen durch Bundesgerichte [#226577]
Datum
11. August 2021 10:39
An
Bundesarbeitsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
für eine wissenschaftliche Publikation zur Veröffentlichungspflicht gerichtlicher Entscheidungen durch Bundesgerichte (Art. 95 GG) bitte ich um Mitteilung folgender amtlicher Information: 1. Werden alle begründeten Entscheidungen des Gerichts (d.h. exklusive begründungsloser Zurückweisungsbeschlüsse, Rücknahmen des Rechtsmittels etc.) auf der Homepage des BGH öffentlich zugänglich gemacht? 2. Werden alle begründeten Entscheidungen des Gerichts (d.h. exklusive begründungsloser Zurückweisungsbeschlüsse, Rücknahmen des Rechtsmittels etc.) der Online-Datenbank der juris GmbH zur Verfügung gestellt? 3. Falls 1. oder 2. mit Nein beantwortet wurde: Wer entscheidet über die Selektion und Fallauswahl veröffentlichungswürdiger Entscheidungen? Gibt es dazu schriftlich niedergelegte Richtlinien? 4. Wer entscheidet über die Aufnahme einer Entscheidung in die offizielle Sammlung BAGE? Gibt es dazu schriftlich niedergelegte Richtlinien? Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Rapp Anfragenr: 226577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226577/ Postanschrift Julian Rapp << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Julian Rapp

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Bundesarbeitsgericht
Sehr geehrter Herr Rapp, zu Ihrer Anfrage vom 11. August kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Beim Bundesarbeitsg…
Von
Bundesarbeitsgericht
Betreff
Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen durch Bundesgerichte [#226577]
Datum
26. August 2021 10:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rapp, zu Ihrer Anfrage vom 11. August kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Beim Bundesarbeitsgericht werden nicht alle begründeten Entscheidungen auf der Homepage oder bei juris veröffentlicht. Der jeweilige Senat entscheidet darüber, ob eine Entscheidung veröffentlicht werden soll oder nicht. Das in der überwiegenden Zahl der begründeten Entscheidungen der Fall. Soweit eine Veröffentlichung in juris erfolgt, wird die Entscheidung automatisch auch auf unserer Homepage veröffentlicht. Da auf der Homepage aber nur die Entscheidungen ab 2010 vorgehalten werden, ist die Anzahl der Entscheidungen auf der Homepage natürlich geringer. Schriftliche Richtlinien gibt es dazu nicht. Für die Aufnahme einer Entscheidung in die offizielle Sammlung BAGE ist entscheidend, ob die Entscheidung mit einem amtlichen Leitsatz versehen ist. Auch dies obliegt dem jeweiligen Senat. Mit freundlichen Grüßen