Veröffentlichung PPL-Fragenkatalog in digitaler Form

Sie vertreiben den PPL-Fragenkatalog in gedruckter sowie digitaler Form (letzteren allerdings proprietär und nur für die Betriebssysteme Windows und Mac OS). Ich erbitte eine Zusendung oder Veröffentlichung der Rohdaten des PPL-Fragenkatalogs in digitaler Form (also z.B. als ZIP-Datei, die XMLs beinhaltet). Damit wäre es auch für Linux-Nutzer trivial möglich, sich ein "Trainingsprogramm" zu schreiben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. März 2012
  • Frist
    12. April 2012
  • Ein:e Follower:in
Johannes Bauer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Ges…
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
Johannes Bauer
Betreff
Veröffentlichung PPL-Fragenkatalog in digitaler Form
Datum
11. März 2012 05:02
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Sie vertreiben den PPL-Fragenkatalog in gedruckter sowie digitaler Form (letzteren allerdings proprietär und nur für die Betriebssysteme Windows und Mac OS). Ich erbitte eine Zusendung oder Veröffentlichung der Rohdaten des PPL-Fragenkatalogs in digitaler Form (also z.B. als ZIP-Datei, die XMLs beinhaltet). Damit wäre es auch für Linux-Nutzer trivial möglich, sich ein "Trainingsprogramm" zu schreiben.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Johannes Bauer Postanschrift Johannes Bauer << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Bauer
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Sehr geehrter Herr Bauer, ich bestätige hiermit den Eingang Ihrer Mail und die Weiterleitung an die entsprechende…
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Betreff
Antwort: Veröffentlichung PPL-Fragenkatalog in digitaler Form
Datum
13. März 2012 11:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bauer, ich bestätige hiermit den Eingang Ihrer Mail und die Weiterleitung an die entsprechende Fachabteilung. Mit freundlichen Grüßen / Kind regards DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Nanda Geelvink Unternehmenskommunikation / Corporate Communications Von<<name and email address>> An: <<email address>> Datum: 11.03.2012 05:00 Betreff: Veröffentlichung PPL-Fragenkatalog in digitaler Form Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Sie vertreiben den PPL-Fragenkatalog in gedruckter sowie digitaler Form (letzteren allerdings proprietär und nur für die Betriebssysteme Windows und Mac OS). Ich erbitte eine Zusendung oder Veröffentlichung der Rohdaten des PPL-Fragenkatalogs in digitaler Form (also z.B. als ZIP-Datei, die XMLs beinhaltet). Damit wäre es auch für Linux-Nutzer trivial möglich, sich ein "Trainingsprogramm" zu schreiben. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Johannes Bauer Postanschrift Johannes Bauer << Address removed >> << Address removed >>

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DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
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Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. April 2012
Status
Anfrage abgelehnt