Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Quelle für die Aussage, dass die Mehrheit der Polizeibehörden in NRW Geschwindigkeitsmesstellen nicht veröffentlicht.
Hintergrund ist die folgende, sehr erfreuliche Aussage auf den Seiten der Kreispolizeibehörde:
"Die Polizei Düren hat entschieden, die Messstellen künftig nicht mehr zu veröffentlichen. Weder in den Sozialen Medien noch hier oder den Pressemeldungen werden die Geschwindigkeitsmessungen in Zukunft angekündigt. Damit folgen wir der landesweiten Fachstrategie Verkehr und schließen uns der Mehrheit der Polizeibehörden im Land NRW an. Wir werden selbstverständlich weiterhin an Unfallschwerpunkten und im ganzen Kreisgebiet Verkehrskontrollen durchführen."
Quelle: https://dueren.polizei.nrw/artikel/neues-zu-den-messstellen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Peter Fricke
Anfragenr: 243102
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https://fragdenstaat.de/a/243102/
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Peter Fricke
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