Veröffentlichung von IFG/UIG/VIG Anfragen (Antworten) im Internet

Aufgrund eines gefühlten Einschüchterungversuch einer Behörde, die mir die Veröffentlichung von Briefen untersagt möchte stellt sich folgende Frage:

-Darf ein Bürger einfache Briefe (ohne personenbezogene Daten) von Behörden im Internet Veröffentlichen?

-Welche Einschränkungen gibt es bei einer Veröffentlichung von IFG/UIG/VIG
Anfragen im Internet?

-Ist es möglich ein Schreiben von einer Behörde zu veröffentlichen wenn diese "der Veröffentlichung auf einer Internetplattform ausdrücklich nicht zustimmt" ?
(Zitat: " Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit einer Veröffentlichung dieses Schreibens auf der Plattform "FragDenStaat" kein Einverständnis besteht." Zitat Ende.

Ist diese Zustimmung ggf. sowieso nicht notwendig und kann ein solcher Satz als rechtlich komplett unbedeutend gesehen werden?

Ich bitte Sie die Punkte jeweils einzein zu beantworten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. November 2020
  • Frist
    15. Dezember 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund eines gefü…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Veröffentlichung von IFG/UIG/VIG Anfragen (Antworten) im Internet [#203446]
Datum
12. November 2020 10:49
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund eines gefühlten Einschüchterungversuch einer Behörde, die mir die Veröffentlichung von Briefen untersagt möchte stellt sich folgende Frage: -Darf ein Bürger einfache Briefe (ohne personenbezogene Daten) von Behörden im Internet Veröffentlichen? -Welche Einschränkungen gibt es bei einer Veröffentlichung von IFG/UIG/VIG Anfragen im Internet? -Ist es möglich ein Schreiben von einer Behörde zu veröffentlichen wenn diese "der Veröffentlichung auf einer Internetplattform ausdrücklich nicht zustimmt" ? (Zitat: " Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit einer Veröffentlichung dieses Schreibens auf der Plattform "FragDenStaat" kein Einverständnis besteht." Zitat Ende. Ist diese Zustimmung ggf. sowieso nicht notwendig und kann ein solcher Satz als rechtlich komplett unbedeutend gesehen werden? Ich bitte Sie die Punkte jeweils einzein zu beantworten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203446/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 Sehr geehrteAntragsteller/in für Bürgeranfragen zu…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 12. November 2020 - Veröffentlichung von IFG/UIG/VIG Anfragen (Antworten) im Internet [#203446]
Datum
13. November 2020 15:07
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,7 KB


Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 Sehr geehrteAntragsteller/in für Bürgeranfragen zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zuständig. Das BMI erreichen Sie unter: BMI, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Mit freundlichen Grüßen