Veröffentlichung von IFG/UIG/VIG Anfragen (Antworten) im Internet
Aufgrund eines gefühlten Einschüchterungversuch einer Behörde, die mir die Veröffentlichung von Briefen untersagt möchte stellt sich folgende Frage:
-Darf ein Bürger einfache Briefe (ohne personenbezogene Daten) von Behörden im Internet Veröffentlichen?
-Welche Einschränkungen gibt es bei einer Veröffentlichung von IFG/UIG/VIG
Anfragen im Internet?
-Ist es möglich ein Schreiben von einer Behörde zu veröffentlichen wenn diese "der Veröffentlichung auf einer Internetplattform ausdrücklich nicht zustimmt" ?
(Zitat: " Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit einer Veröffentlichung dieses Schreibens auf der Plattform "FragDenStaat" kein Einverständnis besteht." Zitat Ende.
Ist diese Zustimmung ggf. sowieso nicht notwendig und kann ein solcher Satz als rechtlich komplett unbedeutend gesehen werden?
Ich bitte Sie die Punkte jeweils einzein zu beantworten.
Information nicht vorhanden
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Datum12. November 2020
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15. Dezember 2020
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